Aufgepasst, wer aus den Ferien im Ausland eine Pflanze mitbringt. Denn für viele exotische Pflanzen wird ein Einfuhr-Dokument benötigt oder es gilt gar ein Einfuhrverbot. Der Grund: Pflanzen-Krankheiten und -Schädlinge sollen von der Schweiz ferngehalten werden.
Gut zu wissen:
Ein Import-Verbot gilt für folgende Pflanzen:
Für kontrollpflichtige Pflanzen muss zudem ein Pflanzenschutzzeugnis vorhanden sein, welches im Ausfuhrland besorgt werden muss. Wer solche Pflanzen einführen will, muss sich deshalb rechtzeitig vor der Einfuhr beim Bundesamt für Landwirtschaft erkundigen.
Wer sich dennoch ein grünes Souvenir aus den Ferien mitnehmen will, für den lohnt es sich somit die Webseite des Bundesamts für Landwirtschaft www.pflanzenschutzdienst.ch genauer zu studieren.
Gepostet am 29. September 2016