Ich habe mir in den Ferien eine Sonnenbrille gekauft. Am Zoll in der Schweiz wurde sie mir abgenommen. Ich fiel aus allen Wolken und beteuerte, dass ich nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt. Dies half jedoch nichts. Ist diese Beschlagnahmung meiner Sonnenbrille rechtens?
Ja, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Selbst wer am Zoll angibt, nicht zu wissen, dass das erstandene Produkt eine Fälschung ist, muss es abgeben. Die Tatsache, dass das Produkt bereits vor langer Zeit gekauft wurde oder gar ein Geschenk war, ändert daran nichts. Raubkopien lassen sich häufig an folgenden Merkmalen erkennen:
Weitere Informationen dazu bietet auch die Webseite von Stop Piracy.
Gepostet am 7. Dezember 2016