Der Pullover, ein Geschenk von Tante Elsa, passt nicht, das Playmobil-Schloss erhält das Kind gleich in doppelter Ausführung und das Buch der Schwester steht bereits im eigenen Bücherregal. Die Lösung scheint naheliegend: Umtauschen. Aber gibt es in der Schweiz ein allgemeines Umtauschrecht?
Nein. In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht. Auf die Weihnachtsgeschenke aber auch auf alle anderen Waren gemünzt, bedeutet das konkret: Läden müssen diese nicht umtauschen. Es sei denn natürlich, das Produkt weist Mängel auf (z.B. Loch im Pulli oder zerrissene Seite im Buch). Viele Läden zeigen sich jedoch kulant und tauschen Waren um, oder stellen für den Wert des zurückgebrachten Playmobil-Schlosses einen Gutschein aus.
Folgendes lohnt es sich also beim Schenken oder Umtauschen-wollen zu beachten:
Gepostet am 22. Mai 2017