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Zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2021

Zoll-Strafe: Ich wusste nicht, dass es eine Fälschung war

Ich habe mir in den Ferien eine Sonnenbrille gekauft. Am Zoll in der Schweiz wurde sie mir abgenommen. Ich fiel aus allen Wolken und beteuerte, dass ich nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt. Dies half jedoch nichts. Ist diese Beschlagnahmung meiner Sonnenbrille rechtens?

Ja, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Selbst wer am Zoll angibt, nicht zu wissen, dass das erstandene Produkt eine Fälschung ist, muss es abgeben. Die Tatsache, dass das Produkt bereits vor langer Zeit gekauft wurde oder gar ein Geschenk war, ändert daran nichts. Raubkopien lassen sich häufig an folgenden Merkmalen erkennen:

  • Ein auffällig niedriger Preis für ein normalerweise teures Markenprodukt. Wenn die neueste Luxushandtasche nur einen Zehntel des üblichen Preises kostet, kann etwas nicht stimmen.
  • Ein weiterer Hinweis ist der Verkaufsort – originale Markenprodukte werden kaum an Stränden und auf Märkten angeboten.
  • Wo die Originalverpackung fehlt oder keine Gebrauchsanweisung und kein Garantieschein beiliegen, ist ebenfalls Vorsicht am Platz.
  • Besonders aufpassen muss man beim Kauf über das Internet.

Weitere Informationen dazu bietet auch die Webseite von Stop Piracy

Gepostet am 7. Dezember 2016