Hochwasser, Erdrutsche, Steinschläge, Waldbrände, Schneechaos: Experten sind sich einig. In Zukunft muss vermehrt mit Naturkatastrophen gerechnet werden. Höchste Zeit zu prüfen, ob Sie im Ernstfall genügend versichert sind.
Für alle Schäden am Haus kommt grundsätzlich die Gebäudeversicherung auf, die in der Schweiz fast in allen Kantonen obligatorisch ist. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Tessin, Wallis sowie Appenzell Innerrhoden, wo diese Risiken allenfalls über eine nicht obligatorische private Versicherung (Gebäudeversicherung, Hausratversicherung etc.) abgesichert werden müssen. Andere Kantone kennen zwar ein Obligatorium, überlassen die eigentliche Versicherung aber trotzdem den privaten Anbietern.
Fällt der Baum nicht auf Ihr Haus, sondern auf Ihren Sitzplatz und zerstört dort die Laube und Rebe, benötigen Sie eine Umgebungsversicherung für die Deckung. Diese kann als Zusatz zur Gebäudeversicherung oder als private Versicherung abgeschlossen werden.
Für zerstörte Blumentöpfe, Tische, Stühle, sprich: Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Wichtig ist, dort die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu konsultieren. Es empfiehlt sich, die konkreten Versicherungsleistungen sowie die Versicherungssummen zu prüfen, um zu verhindern, dass wertvolle Gegenstände ungenügend versichert sind.
Damit bei einem Sturmschaden Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, müssen häufig gewisse Windgeschwindigkeiten (z. B. mind. 75 km/h) geherrscht haben. Für Schäden an Motorfahrzeugen ist grundsätzlich die Fahrzeugversicherung zuständig, konsultieren Sie die entsprechenden Versicherungsbedingungen (AVB), um mehr über Ihre Schadensdeckung zu erfahren.
Ja, die Gebäudeversicherung übernimmt bei Naturkatastrophen die Kosten sämtlicher Schäden am Gebäude. Die genaue Deckung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ersichtlich.
Wenn Ihr Weinkeller zu Schaden kam, ist dafür die Hausratversicherung zuständig, sofern der Weinvorrat überhaupt versichert war.
Entsteht der Schaden durch einen Rohrleitungsbruch, ist der Schaden nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt, sondern es benötigt zusätzlich eine Gebäudewasser-Versicherung, die privat abgeschlossen werden kann.
Bezüglich Versicherungen lautet die goldene Regel: Versichern Sie alles genügend, was für Sie wertvoll ist. Wichtig ist diesbezüglich, dass der Versicherungswert adäquat angesetzt wird. Ist er zu hoch, fällt die Prämie unnötig happig aus. Ist er zu tief, ist der Schaden nicht vollumfänglich gedeckt und Sie bleiben auf Kosten sitzen. Eine Beratung durch einen seriösen Versicherungsspezialisten lohnt sich in den meisten Fällen. Dieser kann einen Augenschein im Haus vornehmen und Sie danach professionell beraten.
Gepostet am 9. Februar 2018