Versicherungen

Zuletzt aktualisiert am 18. April 2025

Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren in der Schweiz?

Ein rechtlicher Streit kann schnell ins Geld gehen. Vor allem ein Gerichtsverfahren bringt erhebliche Kosten mit sich. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachterhonorare und im Fall einer Niederlage auch Entschädigungen an die Gegenpartei. Umso wichtiger ist es, das Kostenrisiko vorab gut einzuschätzen – oder durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern.

Auf einen Blick

  • Gerichtsverfahren in der Schweiz können je nach Streitwert mehrere tausend Franken kosten – besonders teuer sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie Entschädigungen an die Gegenpartei.

  • Wer klagt, muss einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Seit dem 1. Januar 2025 wird dieser bei Prozessgewinn vom Gericht zurückerstattet – das Inkassorisiko trägt neu der Staat.

  • Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im gedeckten Fall die wichtigsten Kosten wie Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Entschädigungen an die Gegenpartei.

Gerichtskosten: Was kommt auf Sie zu?

Die Schweiz gilt in Bezug auf Gerichtsverfahren als Hochpreisland. Grundsätzlich gilt: Je höher der Streitwert, desto teurer das Verfahren. Besonders teuer sind in der Regel:

  • Anwaltskosten (oft ab CHF 250 pro Stunde)
  • Gerichtsgebühren (je nach Kanton sehr unterschiedlich)
  • Gutachterkosten
  • Entschädigungen an die Gegenpartei bei Prozessverlust

Ein Zivilprozess im Kanton Zürich kostet beispielsweise:

  • Schlichtungsverfahren bei einem Streitwert bis CHF 10'000: rund CHF 420
  • Ordentliches Verfahren bei CHF 10'000 Streitwert: etwa CHF 1'750
  • Bei CHF 100'000 Streitwert: rund CHF 9'000

Wichtig: Diese Beträge können je nach Kanton stark variieren. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen kantonalen Gericht oder auf dessen Website.

Muss ich als Kläger:in einen Vorschuss leisten?

Ja. Wer klagt, muss in der Regel einen Vorschuss für die Gerichtskosten zahlen. Die Höhe hängt vom Aufwand und vom Streitwert ab.

Neu seit dem 1. Januar 2025: Wenn Sie den Prozess gewinnen, bekommen Sie den Vorschuss vom Gericht zurück. Das Gericht verlangt die Kosten dann direkt von der unterlegenen Partei – Sie müssen sich nicht mehr selbst darum kümmern.

Nur wenn Sie verlieren, wird Ihr Vorschuss verwendet, um die Gerichtskosten zu decken. Das Risiko, dass die andere Partei nicht zahlen kann, trägt neu in vielen Fällen der Staat.

Gibt es kostenlose Verfahren?

In bestimmten Fällen können Sie einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen. Voraussetzungen:

  • Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel für ein Verfahren
  • Ihr Anliegen ist nicht offensichtlich aussichtslos

Sie müssen Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, müssen Sie die Kosten nicht selbst tragen – zumindest so lange, wie Sie sich in einer prekären Lage befinden. Sobald sich Ihre finanzielle Lage verbessert, können Sie zur Nachzahlung verpflichtet werden.

Welche Kosten deckt die Rechtsschutzversicherung?

Eine gute Rechtsschutzversicherung – wie JUSTIS Rechtsschutz – übernimmt:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtsgebühren
  • Verfahrenskosten
  • Gutachterhonorare
  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

Voraussetzung ist, dass der Rechtsfall in den versicherten Geltungsbereich fällt und nicht ausgeschlossen ist. Die genaue Höhe der gedeckten Beträge ergibt sich aus dem Vertrag.

Wer zahlt, wenn ich verliere?

Verlieren Sie das Verfahren, müssen Sie grundsätzlich die Gerichtskosten und die Entschädigung der Gegenpartei bezahlen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Regelfall die Kosten – bis zur vereinbarten Deckungssumme.

JUSTIS Tipp

Oft lassen sich rechtliche Konflikte durch Schlichtung oder Vergleich kostengünstiger und schneller lösen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Sie den Gerichtsweg einschlagen. JUSTIS Rechtsschutz unterstützt Sie dabei kompetent und unkompliziert.

Gepostet am 15. April 2025