Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Lärm von Nachbarn stört? Nachtruhe, Hausordnung & Ihre Rechte

Lärm aus der Nachbarwohnung kann das Zusammenleben erheblich beeinträchtigen. Doch wann ist Lärm eigentlich zu viel? Welche Ruhezeiten gelten in der Schweiz und was können Sie tun, wenn Ihre Nachbarn zu laut sind?

Auf einen Blick

  • Nachtruhe gilt in der Regel von 22 bis 7 Uhr – in dieser Zeit ist Zimmerlautstärke einzuhalten.

  • Hausordnungen sind verbindlich, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags sind.

  • Bei anhaltender Ruhestörung sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und bei Bedarf Vermieter oder Polizei einschalten.

Grundprinzip: Gegenseitige Rücksichtnahme ist Pflicht

Im Schweizer Mietrecht gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass alle Mieterinnen und Mieter im Haus aufeinander Rücksicht nehmen müssen, um unnötigen Lärm zu vermeiden, der andere stört.

Die wichtigsten Regeln: Nachtruhe und Hausordnung

  • Nachtruhe: In den meisten Gemeinden und Hausordnungen zwischen 22 Uhr und 7 Uhr. In dieser Zeit sind laute Geräusche zu vermeiden.
  • Mittagsruhe: Keine gesetzliche Regelung, aber häufig in Hausordnungen (z. B. von 12 bis 13 Uhr).
  • Hausordnung: Regelt die Ruhezeiten, Nutzung der Waschküche, Grillieren, Musizieren und Feiern – meist Bestandteil des Mietvertrags.
  • Polizeiverordnung: Gemeinden regeln Lärm im Freien, etwa bei Rasenmähen oder Festen.

Kinderlärm und normale Wohngeräusche

Normaler Kinderlärm und alltägliche Wohngeräusche gehören zum Wohnalltag und sind weitgehend zu akzeptieren – auch wenn sie in hellhörigen Wohnungen deutlich hörbar sein können.

Was tun bei Ruhestörung durch Nachbarn?

  • Gespräch suchen: Ruhig und direkt ansprechen – oft hilft ein klärendes Wort.
  • Vermieter informieren: Falls keine Besserung erfolgt, schriftlich (am besten per Einschreiben) beschweren. Ein Lärmprotokoll hilft bei der Beweissicherung.
  • Vermieter muss handeln: Ermahnung der lärmenden Partei, im Extremfall Kündigung möglich.
  • Polizei rufen: Bei akuter und massiver Ruhestörung (z. B. nachts) darf die Polizei eingeschaltet werden.

Fazit

Das friedliche Zusammenleben erfordert Rücksichtnahme. Nachtruhe und Hausordnung sind die zentralen Pfeiler der Lärmregelung in Mietliegenschaften in der Schweiz. Bei Störungen sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und bei Bedarf die Verwaltung einschalten. So stellen Sie sicher, dass die Regeln eingehalten werden und der Hausfrieden gewahrt bleibt.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Ruhestörung kann zur echten Belastung werden – gerade nachts. Wenn Gespräche oder Beschwerden beim Vermieter nicht helfen, prüfen wir Ihre rechtliche Lage und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Gepostet am 20. April 2025