Lärm aus der Nachbarwohnung kann das Zusammenleben erheblich beeinträchtigen. Doch wann ist Lärm eigentlich zu viel? Welche Ruhezeiten gelten in der Schweiz und was können Sie tun, wenn Ihre Nachbarn zu laut sind?
Nachtruhe gilt in der Regel von 22 bis 7 Uhr – in dieser Zeit ist Zimmerlautstärke einzuhalten.
Hausordnungen sind verbindlich, wenn sie Bestandteil des Mietvertrags sind.
Bei anhaltender Ruhestörung sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und bei Bedarf Vermieter oder Polizei einschalten.
Im Schweizer Mietrecht gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass alle Mieterinnen und Mieter im Haus aufeinander Rücksicht nehmen müssen, um unnötigen Lärm zu vermeiden, der andere stört.
Normaler Kinderlärm und alltägliche Wohngeräusche gehören zum Wohnalltag und sind weitgehend zu akzeptieren – auch wenn sie in hellhörigen Wohnungen deutlich hörbar sein können.
Das friedliche Zusammenleben erfordert Rücksichtnahme. Nachtruhe und Hausordnung sind die zentralen Pfeiler der Lärmregelung in Mietliegenschaften in der Schweiz. Bei Störungen sollten Sie zuerst das Gespräch suchen und bei Bedarf die Verwaltung einschalten. So stellen Sie sicher, dass die Regeln eingehalten werden und der Hausfrieden gewahrt bleibt.
Ruhestörung kann zur echten Belastung werden – gerade nachts. Wenn Gespräche oder Beschwerden beim Vermieter nicht helfen, prüfen wir Ihre rechtliche Lage und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Gepostet am 20. April 2025