Achtung: Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten für JUSTIS Rechtsschutz. Nicht zu verwechseln mit JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr.
Sie können übrigens jederzeit unter Mein JUSTIS von der einen Variante zur anderen wechseln.
JUSTIS GmbH ist ein Tochterunternehmen der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) mit Sitz in Wallisellen. Wir vertreiben und verwalten eine ausschliesslich digitale Rechtsschutzversicherung. Die CAP ist Risikoträgerin und erledigt die Abwicklung der Rechtsfälle.
Die CAP zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. Sie ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz - profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, die für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Die CAP ist eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes.
Unsere Rechtsschutzversicherung schliessen Sie als Abonnement ab. Das hat den Vorteil, dass Sie monatlich bezahlen und somit flexibel monatlich kündigen können. Die Bezahlung wickeln Sie einfach online ab.
Wenn nichts anderes in Ihrer Versicherungspolice erwähnt ist, haben Sie den JUSTIS Rechtsschutz (Vollprodukt) abgeschlossen, der sowohl Privat- wie auch Verkehrsrechtsschutz beinhaltet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Wunsch den Verkehrsrechtsschutz von Ihrer Versicherung auszuschliessen. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie bereits über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen oder wenn Sie kein Auto oder Motorfahrrad (auch E-Bike) fahren. Entscheiden Sie sich für den JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr, dann steht dies in Ihrer Versicherungspolice.
Als erster rein digitaler Schweizer Rechtsschutz-Anbieter nutzen wir die Fortschritte der Digitalisierung vollumfänglich. Dabei legen wir grossen Wert auf eine verständliche Sprache und Nutzerfreundlichkeit. Dokumente, Korrespondenz, Mitteilungen, Policen und Rechnungen sind jederzeit auf Mein JUSTIS einsehbar. Das bedeutet: Der ganze Papierkram fällt weg und Sie sind auch nicht an irgendwelche Bürozeiten gebunden (Siehe Artikel 10).
Über neue Posteingänge informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die uns bekannte Email-Adresse.
Wir möchten unsere Aufgabe für Sie bestmöglich erfüllen können. Deshalb erheben, bearbeiten und speichern wir Personendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Daten Ihres Rechtsfalles (Rechtsfallmeldungen usw.). Diese bewahren wir gesetzlich korrekt auf und behandeln sie mit grösster Sorgfalt. Falls für die Fallbearbeitung oder Verwaltung des Vertrages notwendig, geben wir Daten an Dritte weiter, zum Beispiel an eine andere Versicherung.
Weitere Infos finden Sie unter FAQ - Häufig gestellte Fragen - Wie verwendet JUSTIS Ihre persönlichen Daten?
Wo immer in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) möglich, nutzen wir eine geschlechterneutrale Formulierung. Ansonsten verwenden wir aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form, es sind aber ausdrücklich beide Geschlechter gemeint.
Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können Sie der Ombudsstelle der Privatversicherung unterbreiten. Sie vermittelt zwischen den Parteien und hilft bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.
Mit dieser Checkliste finden Sie heraus, ob Ihr Rechtsproblem versichert ist und welche Leistungen wir erbringen:
Oder fragen Sie ganz einfach uns! Melden Sie uns Ihr Rechtsproblem in unserem praktischen Rechtsfallmelder.
Zusätzlich zu diesen AVB gilt das Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Schweizerischen Versicherungsrechts.
Der Versicherungsschutz gilt wahlweise für folgende Personen:
Versichert ist der Versicherungsnehmer alleine; also die Person, die mit uns den Versicherungsvertrag abschliesst.
Versichert sind
Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim geschiedenen Partner leben.
Beispiele: Ihre Hausangestellte fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre Hausangestellte ein, damit sie zu ihrem Recht kommt.
Als versicherte Person sind Sie in Ihrem Privatleben und in Ihrem Anstellungsverhältnis geschützt. Zudem sind Sie versichert
Führt eine andere Person ein auf Sie immatrikuliertes Fahrzeug oder fährt als Passagier mit, ist sie bei Unfall ebenfalls versichert (ausgeschlossen Luftfahrzeug).
Nicht geschützt sind Sie als Pilot, Eigentümer, Halter, Mieter oder Leasingnehmer eines Luftfahrzeuges oder als Teilnehmer an Rennen, Wettfahrten und deren Trainings, sowie als selbständig erwerbende Person im Haupterwerb und im Nebenerwerb, wenn der jährliche Ertrag des Nebenerwerbs CHF 10'000 übersteigt.
Zusätzlich zu den Rechtsdienstleistungen der CAP Anwälte und Juristen übernehmen wir folgende Kosten:
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis innerhalb der Schweiz | CHF 500'000 |
Maximale Deckungssumme pro Grundereignis ausserhalb der Schweiz | CHF 150'000 |
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit ist die maximale Deckungssumme pro Grundereignis beschränkt auf | CHF 10'000 |
Ortsübliche Kosten eines externen Anwaltes unter Ausschluss von Erfolgshonoraren | |
Kosten für Expertisen, die auf Anordnung des Gerichts oder im Auftrag der CAP erstellt worden sind
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Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung an die Gegenpartei) | |
Kosten eines nach anerkannten Regeln durchgeführten Mediationsverfahrens (aussergerichtliche Konfliktlösung) | |
Ihre Kosten für notwendige Reisen an Gerichtsverhandlungen im Ausland und für Übersetzungen in Streitigkeiten mit Auslandbezug | Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis |
Ihr Lohnausfall, der durch Gerichtsverhandlungen und gerichtlich angeordnete Augenscheine verursacht wird, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist | Kostenerstattung bis max. CHF 5'000 pro Grundereignis |
Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändung, Pfändungsverlustschein und Konkursandrohung | |
Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft. Diese Leistungen erbringen wir vorschussweise und Sie erstatten sie uns innerhalb von 6 Monaten zurück |
Einforderung der dem Versicherten zugesprochenen Entschädigungen bis zum Vorliegen eines provisorischen oder definitiven Pfändungsverlustscheines oder einer Konkursandrohung.
Ausgeschlossen ist das Vorgehen gegen Schuldner, gegen welche Verlustscheine ausgestellt wurden oder deren Überschuldung aus dem Betreibungsregister oder anderen amtlichen Akten ersichtlich ist.
Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Deckungssumme nur einmal.
Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Deckungssumme nur einmal.
Parteientschädigungen zu Ihren Gunsten sowie Rückerstattungen von Kostenvorschüssen fallen der CAP bis zur Höhe der von ihr erbrachten Leistungen zu.
Sind mehrere versicherte Personen vom gleichen Grundereignis betroffen, sind wir berechtigt, die Leistungen auf die aussergerichtliche Interessenwahrung und die Führung eines notwendigen Musterprozesses zu beschränken.
Nicht versichert sind:
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Hausangestellten bis zu einem Gesamtstreitwert von maximal CHF 300'000.
Ausgeschlossen sind Streitigkeiten, deren Gesamtstreitwert CHF 300'000 übersteigt, auch wenn die versicherte Person oder die Gegenpartei nur einen Teil der Forderung geltend macht.
Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen und weiteren obligationenrechtlichen Verträgen über Waren und Leistungen, die für Ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestimmt sind.
Erklärung: Durch Konsumentenverträge und weitere obligationenrechtliche Verträge vereinbaren die Parteien in der Regel eine Dienstleistung oder Ware gegen Entgelt.
Beispiele: Verträge mit Fitnesscentern, Handy-Anbietern, Partnervermittlungen, Reiseveranstaltern, Schreinern, Möbelhäusern, Haushaltsgeschäften, Leasing von Haushaltsgeräten, Leasing von Unterhaltungselektronik, Leasing, Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs.
Beispiel zu 3d: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.
Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.
Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.
Auseinandersetzungen mit Ärzten, Spitälern und anderen medizinischen Institutionen, denen Sie einen Behandlungsfehler vorwerfen. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten um Eigentum und Besitz an beweglichen Sachen.
Streitigkeiten an Ihrem Privatdomizil im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten und Grundlasten, die im Grundbuch eingetragen sind.
Beispiele: Bewegliche Sachen sind Möbelstücke, Fahrzeuge, Computer etc.
Streitigkeiten aus Mietvertrag mit dem
Sonderregelung bei Umzug: Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz auf die neue Adresse über. Versichert sind sowohl Streitigkeiten mit dem früheren als auch mit dem neuen Vermieter.
Streitigkeiten aus Auftrag und Werkvertrag, wenn für das Bauvorhaben keine amtliche Bewilligung erforderlich ist.
Beispiele: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens
Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern am Privatdomizil bezüglich Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten.
Streitigkeiten als Eigentümer Ihres Privatdomizils mit einem Ihrer direkt angrenzenden Nachbarn, die sich auf privatrechtliche Bestimmungen des Nachbarrechts stützen.
Erklärung: Die privatrechtlichen Bestimmungen regeln das Zusammenleben unter Nachbarn in Bezug auf die Nutzung des Grundstücks.
Beispiele: Probleme rund um Hecken, Bäume, Quellen.
Verteidigung in Straf- und Verwaltungsverfahren sowie in Administrativverfahren auf Verwarnung oder Entzug des Führerausweises, wenn Ihnen ein Fahrlässigkeitsdelikt zur Last gelegt wird.
Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil
Ausgeschlossen ist die Einstellung des Verfahrens oder der Freispruch infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit sowie beim Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.
Beispiel: Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergessen Sie, eine Herdplatte auszuschalten. Es kommt zu einem Küchenbrand und Sie werden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt.
Beispiel: Sie geraten mit Ihrem Auto auf Glatteis und rutschen in ein geparktes Fahrzeug. Gegen Sie werden ein Strafverfahren wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und ein Administrativverfahren auf Entzug des Führerausweises eingeleitet.
Streitigkeiten über ausservertragliche Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen
Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz. Versicherungsschutz besteht auch für das Durchsetzen dieser Ansprüche im Strafverfahren.
Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Ausgeschlossen sind
Erklärung: Das Erheben einer Einsprache gegen die Steuerfestsetzung ist einfach und das Einspracheverfahren in der Regel kostenlos. Hier haben Sie bei uns einzig Anspruch auf eine Rechtsauskunft. Weist die Steuerbehörde aber Ihre Einsprache ab und ist ein weiteres Vorgehen nicht aussichtslos, unterstützen wir Sie im Rechtsmittelverfahren gegen den Einspracheentscheid und übernehmen gegebenenfalls die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten.
Bei der Besteuerung immatrikulierter Fahrzeuge haben Sie volle Deckung (auch im Einspracheverfahren).
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Ertrag CHF 10'000 nicht übersteigt.
Die maximale Deckungssumme beträgt CHF 10’000 pro Grundereignis.
Auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten geben die CAP Anwälte und Juristen Ihnen eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
Sie sind nicht versichert in Rechtsfällen die in Art. 4 nicht erwähnt sind.
Sie sind insbesondere auch nicht versichert bei Streitigkeiten in irgendeinem Zusammenhang mit:
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit. Vorbehalten bleiben Einschränkungen bei den versicherten Risiken.
während der Vertragsdauer und nach Ablauf der Wartefrist eingetreten sind.
Für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit einer Sozialversicherung beginnt die Versicherungsdeckung vom Vertragsbeginn an gerechnet nach Ablauf von 30 Tagen.
Diese Wartefrist entfällt:
Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.
Sie tragen die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an uns bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels.
Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht bis am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode bezahlt ist, werden Sie von uns informiert und wir räumen Ihnen eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen innert Frist treten wir von der Versicherung zurück und diese wird auf den Zeitpunkt des Fristablaufs aufgelöst.
Das Versicherungsabonnement kann von Ihnen bis 6 Tage und von uns bis 30 Tage vor Ende der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden. Die Versicherungsdeckung erlischt und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.
Erklärung: Kündigen Sie ganz einfach unter Mein JUSTIS.
Beispiele: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar kündigen.
Verlegen Sie Ihr Domizil ins Ausland, teilen Sie uns dies umgehend mit. Die Versicherung erlischt am Tag des Domizilwechsels und es werden keine Prämien mehr von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht.
Als Versicherungsnehmer erhalten Sie automatisch beim Abschluss ein Login für Mein JUSTIS. Wenn Sie als versicherte Person einen Rechtsfall anmelden möchten, müssen Sie ein Konto unter Mein JUSTIS einrichten.
Geben Sie Ihre Kontoinformation nicht an Dritte weiter. Sie sind alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und aller Aktivitäten, die auf oder über Ihr Mein JUSTIS Konto erfolgen, verantwortlich.
Damit wir Sie per Email und Mobiltelefon erreichen können, sind Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür verantwortlich, Ihre Kontaktdaten und Adresse unter Mein JUSTIS jederzeit aktuell zu halten.
Passen wir den Abo-Preis oder die AVB an, informieren wir Sie mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per Email oder SMS.
Sie, als Versicherungsnehmer, haben das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss bei uns spätestens am letzten Tag dieser 30-tägigen Frist eintreffen. Ohne Ihre Kündigung gelten die neuen Bedingungen als genehmigt.
Melden Sie uns unverzüglich jeden Rechtsfall über Mein JUSTIS an und laden Sie sämtliche dazugehörigen Dokumente hoch.
Senden Sie uns keine vertraulichen Unterlagen oder Informationen via Email oder Chat. Nur über Mein JUSTIS ist der Datenschutz voll gewährleistet.
Verletzen Sie oder eine andere versicherte Person schuldhaft vertragliche Pflichten, kann die CAP ihre Leistungen kürzen oder ablehnen.