Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 2021 ellexx

Die CAP setzt auf Verständlichkeit

Wir wissen: Versicherungsbedingungen liest niemand gerne. Und doch ist das berühmte «Kleingedruckte» wichtig. Darum halten wir unsere AVB einfach und verständlich. Komplexe Rechtsbegriffe haben wir unterstrichen. Ein Klick und Sie finden die entsprechende Erläuterung dazu. Zusätzliche Erklärungen und Beispiele sind grün, Ausschlüsse in rot hervorgehoben.

Diana Pasquariello Schmid
Leiterin Produktmanagement/UWR

«Mit unserem Rechtsschutz-Abo bieten wir kompetente Beratung und rasche, effektive Lösungen für Rechtsfälle in Beruf und Freizeit.»

Einleitung

Achtung: Die vorliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) gelten für elleXX JUSTIS Rechtsschutz. Nicht zu verwechseln mit elleXX JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr.

Sie können übrigens jederzeit unter Mein JUSTIS von der einen Variante zur anderen wechseln.

 

Wichtige Informationen für Sie

Die CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) mit Sitz in Wallisellen ist Versicherer und Risikoträgerin dieser Rechtsschutzlösung. 

Die CAP zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen. Sie ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz – profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, die für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Die CAP ist eine der grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes.

JUSTIS ist die innovative Plattform der CAP, auf der das elleXX JUSTIS Rechtsschutz-Abo online verwaltet wird. Über Mein JUSTIS erhalten Sie Zugang zu Ihrer Versicherung. 

Unsere Rechtsschutzversicherung schliessen Sie als Abonnement ab. Das hat den Vorteil, dass Sie monatlich bezahlen und somit flexibel monatlich kündigen können. Die Bezahlung wickeln Sie einfach online ab.

Wenn nichts anderes in Ihrer Versicherungspolice erwähnt ist, haben Sie den elleXX JUSTIS Rechtsschutz (Vollprodukt) abgeschlossen, der sowohl Privat- wie auch Verkehrsrechtsschutz beinhaltet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf Wunsch den Verkehrsrechtsschutz von Ihrer Versicherung auszuschliessen. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn Sie bereits über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen oder wenn Sie kein Auto oder Motorfahrrad (auch E-Bike) fahren. Entscheiden Sie sich für den elleXX JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr, dann steht dies in Ihrer Versicherungspolice.

Die CAP nutzt mit der Plattform JUSTIS die Fortschritte der Digitalisierung vollumfänglich. Dabei legen wir grossen Wert auf eine verständliche Sprache und Nutzerfreundlichkeit. Dokumente, Korrespondenz, Mitteilungen, Policen und Rechnungen sind jederzeit auf Mein JUSTIS einsehbar. Das bedeutet: Der ganze Papierkram fällt weg und Sie sind auch nicht an irgendwelche Bürozeiten gebunden (Siehe Artikel D10).

Über neue Posteingänge informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die uns bekannte E-Mail-Adresse.

Wichtig: Sobald neue Mitteilungen von Ihnen oder CAP auf Mein JUSTIS aufgeschaltet werden, gelten sie als rechtsgültig zugestellt.

Wir möchten unsere Aufgabe für Sie bestmöglich erfüllen können. Deshalb erheben, bearbeiten und speichern wir Personendaten (Name, Adresse usw.), Antragsdaten (Antworten auf Antragsfragen usw.), Vertragsdaten (Vertragsdauer usw.), Inkassodaten (Prämieneingänge usw.) und Daten Ihres Rechtsfalles (Rechtsfallmeldungen usw.). Diese bewahren wir gesetzlich korrekt auf und behandeln sie mit grösster Sorgfalt. 

Weitere Infos finden Sie unter FAQ - Häufig gestellte Fragen

Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag können Sie der Ombudsstelle der Privatversicherung unterbreiten. Sie vermittelt zwischen den Parteien und hilft bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung.

Versicherte Personen

Mehrpersonenversicherung

  1. Die Versicherungsnehmer:in und alle Personen, die mit ihr oder ihm im gemeinsamen Haushalt leben
  2. Die nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, die unmündig sind, oder die sich im Studium oder einer Berufslehre befinden, und für deren Unterhalt die Versicherungsnehmer:in oder ihr:e bzw. sein:e Partner:in aufkommt
  3. Die vorübergehend in Obhut einer versicherten Person stehenden Kinder während der Dauer der Obhut
  4. Die Hausangestellten während der Dauer der Hausarbeit ausschliesslich für die Folgen von Arbeitsunfällen
  5. Die berechtigten Lenker:innen und Mitfahrer:innen eines auf den Namen einer versicherten Person zugelassenen Fahrzeuges, Schiffes und Luftfahrzeuges ausschliesslich für die Folgen von Verkehrsunfällen und wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften für die Risiken des Verkehrsrechtsschutzes (B2)


Einpersonenversicherung

  1. Die Versicherungsnehmer:in
  2. Die Hausangestellten während der Dauer der Hausarbeit ausschliesslich für die Folgen von Arbeitsunfällen
  3. Die berechtigten Lenker:innen und Mitfahrer:innen eines auf den Namen einer versicherten Person zugelassenen Fahrzeuges, Schiffes und Luftfahrzeuges ausschliesslich für die Folgen von Verkehrsunfällen und wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften für die Risiken des Verkehrsrechtsschutzes (B2)

 

Erklärung: Nicht im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder sind beispielsweise Kinder, die beim anderen Elternteil wohnen.

Beispiele: Ihr:e Hausangestellte:r fällt bei der Fensterreinigung von der Leiter. Die Unfallversicherung zahlt nicht. Hier setzen wir uns für Ihre:n Hausangestellte:n ein, damit sie oder er zu ihrem/seinem Recht kommt.

Privatrechtsschutz

  1. Als Privatperson, insbesondere als Konsument:in, Angestellte:r, Mieter:in, Patient:in und Vereinsmitglied
  2. Als Radfahrer:in, Fussgänger:in, Reiter:in, Hängegleiter:in und Passagier:in von Verkehrsmitteln

 

Verkehrsrechtsschutz

  1. Als Lenker:in, Skipper:in, Pilot:in, Eigentümer:in, Halter:in, Mieter:in von jeglichen Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen
  2. Als übrige:r Verkehrsteilnehmer:in (Radfahrer:in, Fussgänger:in, Reiter:in) und als Passagier:in von Verkehrsmitteln
Erklärung: Versichert sind Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit, Ihrem Wehr- oder Zivildienst, als Mitglied von Vereinen und Organisationen, als Tierhalter:in, Sportausübende:r, Mieter:in, Eigenheimbesitzer:in, Fussgänger:in, Velofahrer:in (auch E-Bike), Lenker:in und Halter:in von Privatfahrzeugen.

Versicherte Risiken

Bei allen Risiken finden Sie die örtliche Deckung und die dazugehörige Versicherungssumme aufgeführt.

Mit Europa sind alle Staaten Europas und die aussereuropäischen Staaten, welche dem Grüne-Karte-Abkommen angeschlossen sind, gemeint.

 

a) Vertragsrecht

Vertragliche Streitigkeiten:

  • mit Betrieben oder freiberuflich Tätigen aus Konsumentenvertrag
  • mit Privatpersonen aus Vertrag für den üblichen Verbrauch
  • mit Handwerker:innen aus Werkvertrag (ausgeschlossen sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit Neu-, An- oder Umbauten, für die eine Baubewilligung gesetzlich erforderlich ist)

Beispiel: Renovierung Küche oder Badezimmer, Verlegen eines neuen Parkettbodens.
Ist eine Baubewilligung erforderlich, so ist der örtliche Geltungsbereich auf die Schweiz beschränkt mit einer Versicherungssumme von CHF 15'000.- (siehe B1 r)

  • mit Arbeitgeber:innen aus Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis bis zu einem Gesamtstreitwert von maximal CHF 300'000.- (ausgeschlossen sind Streitigkeiten, deren Gesamtstreitwert CHF 300'000.- übersteigt, auch wenn die versicherte Person nur einen Teil der Forderung geltend macht)
  • mit Vermieter:innen aus Mietvertrag über Wohnungen, Garagen, Ab- oder Einstellplätze, Hobby- und Abstellräume, Ferienwohnungen/-häuser sowie Zweitwohnungen/-häuser
  • mit Untermieter:innen aus Mietvertrag über selbstbewohnte Wohnungen
  • mit Hausangestellten aus Arbeitsvertrag
Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

b) Gleichstellungsrecht

Geltendmachen von Ansprüchen aus dem Gleichstellungsgesetz.

Beispiel: Beseitigung einer bestehenden Diskriminierung, Geltendmachen einer Entschädigung bei Diskriminierung durch sexuelle Belästigung

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

c) Öffentliches Personalrecht

Nicht-vertragliche Streitigkeiten aus Beamtenverhältnis.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Karenzfrist: keine

 

d) Vereinsrecht

Nicht-vertragliche Streitigkeiten aus Vereinsrecht.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Karenzfrist: keine

 

e) Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.

Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: keine

 

f) Patientenrecht

Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

g) Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen, und damit verbundene Strafverfahren.

Beispiel: Sie werden auf der Piste angefahren. Der verantwortliche Skifahrer weist jede Schuld von sich. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruchs gegen den Skifahrer.

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: keine

 

h) Opferhilfe

Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Karenzfrist: keine

 

i) Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen

Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften.

Beispiel: Vor dem Verlassen Ihrer Wohnung vergessen Sie, eine Herdplatte auszuschalten. Es kommt zu einem Küchenbrand und Sie werden der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst beschuldigt.

 

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil 

  1. eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand oder eine Berufspflicht vorlag
  2. Sie vollumfänglich freigesprochen wurden
  3. das Verfahren eingestellt und keine Entschädigung an die/den Strafkläger:in oder eine:n Dritte:n bezahlt wurde

Ausgeschlossen ist eine Vergütung bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruchs infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit sowie bei Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: keine

 

j) Cyber Risk

Geltendmachen von Ansprüchen oder Rechten und Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber Risiken.

Beispiel: Datendiebstahl, Datenbeschädigung, Datenbetrug im Internet

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

k) Schulrecht

Streitigkeiten mit Schulbehörden.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

l) Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Streitigkeiten mit Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

m) Familien- und Erbrecht

Rechtsberatung aus Familien- und Erbrecht.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 1'500.-
Karenzfrist: keine

 

Rechtliche Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Todesfall der Partner:in, der Eltern, Kinder oder Geschwister der versicherten Person, sofern der Todesfall während der Vertragsdauer eintritt.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: keine

 

n) Ehe- und Scheidungsrecht, eingetragene Partnerschaft

Mediation oder Aufsetzen einer Trennungs-, Scheidungs- oder Auflösungskonvention (Karenzfrist 1 Jahr)

Streitigkeiten aus Eherecht oder eingetragener Partnerschaft (Karenzfrist 2 Jahre)

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Karenzfrist: 1 Jahr bzw. 2 Jahre

 

Die Versicherungsleistung wird zwischen denselben Parteien nur einmal erbracht.

 

o) Tierrecht

Streitigkeiten mit Behörden im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren und dem Tierhalteverbot.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

p) Steuerrecht

Rechtsberatung aus Steuerrecht (ausgeschlossen ist das Ausfüllen der Steuererklärung).

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 1'500.-
Karenzfrist: keine

 

Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Steuerveranlagung der versicherten Person.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

q) Inkasso

Inkasso von Forderungen, die während der Vertragsdauer, beziehungsweise nach Ablauf der Karenzfrist fällig werden.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

r) Bauvertragsrecht

Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Neu-, An- oder Umbau von Immobilien, für die eine Baubewilligung gesetzlich erforderlich ist.

Hinweis: Für vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Neu-, An- oder Umbauten, für die keine Baubewilligung gesetzlich erforderlich ist, besteht eine erweiterte Deckung (siehe B1 a).

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

s) Immobilienrecht

Vertragliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

t) Grundeigentümerrecht

Rechtsberatung aus Grundeigentumsrecht

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 1'500.-
Karenzfrist: keine

 

u) Datenschutzrecht

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

v) Immaterialgüterrecht

Streitigkeiten in Zusammenhang mit Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht.

Beispiel: Geschütztes Foto auf eigenem Blog publiziert.

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
Europa 15'000.-
Welt 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

w) Selbstständiger Nebenerwerb

Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit, wenn der jährliche Ertrag nicht CHF 15'000.- übersteigt.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 15'000.-
EU 15'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

x) Telefonische Rechtsauskünfte

Der Rechtsdienst der CAP gibt Ihnen auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigt Ihnen die möglichen nächsten Schritte auf.

Bei allen Risiken finden Sie die örtliche Deckung und die dazugehörige Versicherungssumme aufgeführt.

Mit Europa sind alle Staaten Europas und die aussereuropäischen Staaten, welche dem Grüne-Karte-Abkommen angeschlossen sind, gemeint.

 

a) Fahrzeugsvertragsrecht

Vertragliche Streitigkeiten:

  • mit Verkäufer:innen und Käufer:innen aus Kauf- und Tauschvertrag, mit Entlehner:innen und Verleiher:innen aus Gebrauchsleihevertrag, mit Handwerker:innen aus Werkvertrag, mit Leasinggeber:innen aus Leasingvertrag, mit Vermieter:innen aus Mietvertrag, mit Aufbewahrer:innen aus Hinterlegungsvertrag über Motorfahrzeuge und -schiffe
  • mit Vermieter:innen aus Mietvertrag über Garagen, Ab- oder Einstellplätze für Motorfahrzeuge und -schiffe
Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

b) Versicherungsrecht

Streitigkeiten mit Versicherungen aus Versicherungsrecht.

Erklärung: Unter Versicherungen sind sowohl Sozialversicherungen als auch private Versicherungen gemeint.

 

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: keine

 

c) Patientenrecht

Streitigkeiten mit Medizinalpersonen und -institutionen aus Patientenrecht.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

d) Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche, welche ausschliesslich auf ausservertraglichen Haftpflichtnormen beruhen und damit verbundene Strafverfahren.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: keine

 

e) Opferhilfe

Streitigkeiten mit Behörden über Ansprüche aus dem schweizerischen Opferhilfegesetz.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Karenzfrist: keine

 

f) Strafrecht und verwaltungsrechtliche Sanktionen

Straf- und Administrativverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften.

Beispiel: Sie geraten mit Ihrem Auto auf Glatteis und rutschen in ein geparktes Fahrzeug. Gegen Sie werden ein Strafverfahren wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und ein Administrativverfahren auf Entzug des Führerausweises eingeleitet.

 

Wird Ihnen ein Vorsatzdelikt vorgeworfen, so vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen am Ende des Verfahrens, wenn gemäss Urteil 

  1. eine Notwehr- oder Notstandsituation bestand oder eine Berufspflicht vorlag
  2. Sie vollumfänglich freigesprochen wurden
  3. das Verfahren eingestellt und keine Entschädigung an die/den Strafkläger:inoder eine:n Dritte:n bezahlt wurde

Ausgeschlossen ist eine Vergütung bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruchs infolge Verjährung, Schuldunfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit sowie bei Rückzug der gegenseitigen Strafanträge aus irgendeinem Grund.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 600'000.-
Europa 600'000.-
Welt 150'000.-
Karenzfrist: keine

 

g) Rechtsberatung aus Steuerrecht

Rechtsberatung durch den CAP Rechtsdienst über die Besteuerung von Fahrzeugen, Schiffen und Luftfahrzeugen.

Örtlicher Geltungs­bereich Versiche­rungs­summe
Schweiz 1'500.-
Karenzfrist: 90 Tage

 

h) Telefonische Rechtsauskünfte

Der Rechtsdienst der CAP gibt Ihnen auch in nicht oder nur teilweise gedeckten Rechtsgebieten eine Groborientierung über die rechtliche Situation nach schweizerischem Recht und zeigt Ihnen die möglichen nächsten Schritte auf.

  1. Risiken, die nicht ausdrücklich versichert sind
  2. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem (Verwaltungsrats-) Mandatsverhältnis stehen oder die Eigenschaft als Gesellschafter:in einer Unternehmung betreffen
  3. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit stehen, ausser Streitigkeiten gemäss der Bestimmung B1 w
  4. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten, Wertpapieren und mit spekulativen Rechtsgeschäften
  5. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kunstgegenständen und Schmuck, ausser Streitigkeiten gemäss der Bestimmung B1 w
  6. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Forderungen, die der versicherten Person abgetreten worden sind oder mit Schulden, die durch die oder den Versicherte:n übernommen worden sind
  7. Streitigkeiten aus dem Gesellschafts- oder Stiftungsrecht sowie Streitigkeiten aus dem einfachen Gesellschaftsvertrag
  8. Streitigkeiten zwischen Mit- und Gesamteigentümer:innen, Aktionär:innen oder Genossenschafter:innen
  9. Abwehr von ausservertraglichen Haftpflichtansprüchen
  10. Wenn die versicherte Person den Sachverhalt, aufgrund dessen sie Rechtsschutz beansprucht, vorsätzlich herbeigeführt hat
  11. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 30 km/h, ausserorts ab 40 km/h, auf Autobahnen ab 50 km/h
  12. Wenn die Lenker:in, Skipper:in oder Pilot:in, im Zeitpunkt des Schadenfalles keinen gültigen Führerausweis oder keine gültige Pilotenlizenz besass, zum Führen des Fahrzeuges nicht berechtigt war oder ein Fahrzeug lenkte, das nicht mit gültigen Kontrollschildern versehen war. Dieser Ausschluss gilt nicht gegenüber Mitfahrer:innen, die von diesen Tatsachen keine Kenntnis hatten
  13. Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Gebühren, Abgaben und Zollangelegenheiten
  14. Streitigkeiten und Verfahren infolge Kriegs, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Hausbesetzung
  15. Wenn es sich um Schadenereignisse im Zusammenhang mit Kernspaltung und -fusion oder nichtionisierenden Strahlungen handelt
  16. Streitigkeiten zwischen Personen, die durch dieselbe Police versichert sind und zwischen ehemaligen Ehe-, Konkubinats- oder Lebenspartnern:innen oder eingetragenen Partner:innen (unter Vorbehalt von Mediation im Eherecht oder in der eingetragenen Partnerschaft, Aufsetzen einer Trennungs-, Scheidungs- oder Auflösungskonvention, Streitigkeiten aus Eherecht oder eingetragener Partnerschaft sowie Streitigkeiten mit Hausangestellten)
  17. Wenn die versicherte Person gegen die CAP und/oder deren Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit vorgehen will. Wenn die versicherte Person gegen Personen, die in einem durch die CAP versicherten Rechtsfall Dienstleistungen erbringen oder erbracht haben, vorgehen will

Versicherte Leistungen

Die CAP erbringt folgende Leistungen bis zu den in den versicherten Risiken aufgeführten Versicherungssummen, sofern in diesem Artikel nicht anders vorgesehen:

  1. Unterstützung der Versicherten und Erledigung des Rechtsfalls durch die CAP
  2. Übernahme der folgenden Kosten:
  • Kosten von Gutachten, die von einem Gericht veranlasst werden
  • Kosten von einem Gutachten, das nicht von einem Gericht veranlasst wird, sofern es im Einvernehmen mit der CAP beauftragt wurde, und nur um einen strittigen Sachverhalt abzuklären
  • Gerichtskosten
  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes bis maximal CHF 6'000.-
  • Mediationskosten

 

Erklärung: In einem Mediationsverfahren versuchen die Konfliktparteien mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators, einer dritten, unabhängigen Person, eine gemeinsame Lösung zu finden, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Die CAP übernimmt das angemessene Honorar und die Auslagen der Mediatorin oder des Mediators.

 

  • Parteientschädigungen, die der versicherten Person auferlegt werden
  • Honorare einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts oder einer gleichermassen legitimierten Person, nachstehend Rechtsvertreter:in genannt
  • Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung
  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland bis maximal CHF 6'000.-
  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland bis maximal CHF 6'000.-
  • Kautionen nach einem Unfall zur Vermeidung einer Untersuchungshaft

 

Die CAP kann sich durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen Streitwerts von ihrer Leistungspflicht befreien.

Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.

Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.

  1. Kosten für Blutanalysen und medizinische Untersuchungen bei Trunkenheit und Drogenkonsum
  2. Vollstreckungskosten mit Ausnahme der Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung
  3. Notariatskosten und -honorare
  4. Schadenersatz, Anwaltshonorare und Kosten, für die ein Dritter oder eine Versicherung haftet oder verpflichtet ist

Die erbrachten Leistungen der CAP zu Gunsten der versicherten Person, für die ein Dritter aus irgendeinem Grund haftet oder verpflichtet ist, sowie die Kautionen nach einem Unfall, erfolgen freiwillig als zinsloses Darlehen, das die versicherte Person zurückerstatten muss oder das die CAP verrechnen darf.

Bei grober Fahrlässigkeit verzichtet die CAP auf das Recht auf Leistungskürzung. Dies gilt nicht bei Fahren in angetrunkenem Zustand oder unter Drogeneinfluss.

Wann und wo sind Sie versichert

Der Vertragsbeginn steht in der Versicherungspolice. Die Versicherung wird für die Dauer eines Monats abgeschlossen. Sie beginnt frühestens am Folgetag der Bezahlung der ersten Abonnementsprämie. Sie verlängert sich nach Bezahlung der Folgeprämie jeweils um eine neue monatliche Versicherungsperiode.

Die CAP gewährt Rechtsschutz, wenn das versicherte Risiko und das Grundereignis während der Vertragsdauer beziehungsweise nach Ablauf der Karenzfrist eintreten. Die Karenzfrist entfällt bei einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtlosem Übergang sowie für Streitigkeiten aus Verträgen, die nach Inkrafttreten des Versicherungsvertrages abgeschlossen worden sind.

 

Erklärung: Besteht eine Karenzfrist, so ist diese bei den versicherten Risiken angegeben.

 

Die CAP gewährt keinen Rechtsschutz, wenn ein Schadenfall nach Vertragsende angemeldet wird.

Als Zeitpunkt des Eintritts des Grundereignisses gilt:

  1. Bei Streitigkeiten mit Haftpflichtverantwortlichen über Schadenersatzansprüche: die leistungsbegründende Tatsache (Unfall, Krankheit, Sachbeschädigung)
     
  2. Wenn die versicherte Person straf- oder administrativrechtlich verfolgt wird: die tatsächliche oder angebliche Widerhandlung, aufgrund derselben die versicherte Person in ein Straf- oder Administrativverfahren verwickelt ist
     
  3. Bei Streitigkeiten mit Versicherungen:
    • das Ereignis (Unfall, Krankheit, etc.) für die daraus entstehenden Leistungen
    • das Folgeereignis (Rückfall, erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes) für die daraus entstehenden Leistungen (Revision, etc.)
       
  4. Bei Streitigkeiten aus Eherecht und eingetragener Partnerschaft: Auszug einer Partei aus dem gemeinsamen Haushalt bzw. Trennungs-, Scheidungs- oder Auflösungsforderung einer oder beider Parteien (es gilt das frühere Ereignis)
     
  5. Für alle übrigen Fälle: die tatsächliche oder angebliche Verletzung von Rechtsvorschriften bzw. vertraglichen Pflichten

Rechtsschutz wird ausschliesslich dann gewährt, wenn der ordentliche Gerichtsstand und das ordentliche anwendbare Recht in dem festgelegten Gebiet der örtlichen Geltung in den Bestimmungen B1 und B2 liegen.

Wenn Sie Rechtshilfe benötigen

  1. Bei Eintritt eines Ereignisses, das Anlass zu einer Intervention der CAP geben kann, muss die versicherte Person unverzüglich jeden Rechtsfall über Mein JUSTIS anmelden und sämtliche dazugehörigen Dokumente hochladen. 

    Bei Verletzung dieser Meldepflicht kann die CAP ihre Leistungen um den Betrag kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert haben würden, wenn die versicherte Person nicht beweist, dass sie nach den Umständen an der Anzeigepflichtverletzung kein Verschulden trifft oder die Verletzung überhaupt keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.
     
  2. Die CAP trifft zusammen mit der versicherten Person die zur Wahrnehmung ihrer Interessen nötigen Rechtsvorkehrungen.
     
  3. Die versicherte Person verpflichtet sich, keine:n Rechtsvertreter:in zu beauftragen, kein Verfahren einzuleiten, keinen Vergleich abzuschliessen, kein Rechtsmittel zu ergreifen ohne die Zustimmung der CAP eingeholt zu haben sowie der CAP alle den Schadenfall betreffenden Unterlagen zu übermitteln.

    Kommt sie diesen Verpflichtungen nicht nach, kann die CAP ihre Leistungen verweigern, wenn die versichere Person nicht beweist, dass sie nach den Umständen an der Verletzung dieser Obliegenheiten kein Verschulden trifft oder die Verletzung keinen Einfluss auf den Umfang der von der CAP geschuldeten Leistungen hatte.

 

Erklärung: Melden Sie uns unverzüglich jeden Rechtsfall über Mein JUSTIS an und laden Sie sämtliche dazugehörigen Dokumente hoch. Senden Sie uns keine vertraulichen Unterlagen oder Informationen via E-Mail oder Chat. Nur über Mein JUSTIS ist der Datenschutz voll gewährleistet.

In folgenden Fällen hat die versicherte Person das Recht, eine:n Rechtsvertreter:in vorzuschlagen:

  1. Wenn in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren das Monopol zu Gunsten der unabhängigen Anwältinnen und Anwälte gilt
  2. wenn die CAP gleichzeitig mehrere versicherte Personen vertritt und deren Interessen miteinander kollidieren
  3. bei Streitigkeiten einer versicherten Person gegen Gesellschaften der Allianz-Gruppe

Wenn die CAP die vorgeschlagene:n Rechtsvertreter:in nicht akzeptiert, hat die versicherte Person das Recht, drei andere Rechtsvertreter:innen aus verschiedenen Anwaltskanzleien vorzuschlagen, von welchen eine:r durch die CAP angenommen werden muss.

  1. Treten zwischen der versicherten Person und der CAP Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der zu ergreifenden Massnahme zur Schadenerledigung auf oder erachtet die CAP eine Massnahme als aussichtslos, so teilt sie der versicherten Person ihre Ablehnung schriftlich und begründet mit und weist sie auf die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens hin.
     
  2. Die versicherte Person kann innert 30 Tagen verlangen, dass die Angelegenheit zur Beurteilung einer Schiedsperson (Schiedsrichter:in) unterbreitet wird, welche daraufhin durch die versicherte Person und die CAP gemeinsam bestimmt wird.
     
  3. Die Schiedsperson kann einen Vorschuss für die mutmasslichen Verfahrenskosten verlangen und die Durchführung des Verfahrens von dessen Leistung abhängig machen. Sie bestimmt die Höhe des Vorschusses jeder Partei. Die Verfahrenskosten und die Parteientschädigung werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt.
     
  4. Die versicherte Person kann trotz Verneinung der Leistungspflicht auf eigene Kosten einen Prozess einleiten. Wird dabei ein günstigeres Urteil erwirkt, als die von der CAP schriftlich begründete Lösung, übernimmt die CAP die durch dieses Vorgehen entstandenen Kosten bis zum Höchstbetrag der Versicherungssumme.

Ihr Versicherungsabonnement

Das Versicherungsabonnement kann von der Versicherungsnehmer:in bis 6 Tage und von der CAP bis 30 Tage vor Ende der bezahlten Versicherungsperiode(n) gekündigt werden. Die Versicherungsdeckung erlischt und es werden keine Prämien mehr vom Zahlungsmittel der Versicherungsnehmer:in abgebucht.

Domizilwechsel und Adressänderungen in der Schweiz sind umgehend in Mein JUSTIS einzugeben. 

Verlegt die Versicherungsnehmer:in ihr Domizil ins Ausland, so hat sie oder er dies der CAP unverzüglich zu melden. Die Versicherung erlischt am Tag des Domizilwechsels und es werden keine Prämien mehr vom hinterlegten Zahlungsmittel abgebucht. 

Erklärung: Melden Sie uns Ihren Wegzug ins Ausland unter Mein JUSTIS.

Bezahlung der Prämie

Die Prämie versteht sich für die Dauer von einem Monat. Die Folgeprämie ist spätestens am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig.

Die Versicherungsnehmer:in trägt die Verantwortung für die fristgemässe Zahlung der Prämien sowie für die Übermittlung der Daten an die CAP bezüglich eines gültigen Zahlungsmittels. Wenn der geschuldete Betrag für die monatliche Prämie nicht bis am letzten Tag vor Beginn der neuen Versicherungsperiode bezahlt ist, informiert die CAP die Versicherungsnehmer:in und räumt ihr eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. Bei Nichtbezahlen innert Frist tritt die CAP von der Versicherung zurück, welche auf den Zeitpunkt des Fristablaufs aufgelöst wird.

 

Änderung Abo-Preis und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Passt die CAP den Abo-Preis oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an, informiert sie die Versicherungsnehmer:in mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder SMS. Die Versicherungsnehmer:in hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss bei der CAP spätestens am letzten Tag dieser 30-tägigen Frist eintreffen. Erfolgt keine Kündigung, so gilt dies als Zustimmung der Versicherungsnehmer:in zum neuen Abo-Preis oder den neuen Bedingungen.
 

Als Versicherungsnehmer:in erhalten Sie automatisch beim Abschluss ein Login für Mein JUSTIS. Wenn Sie als versicherte Person einen Rechtsfall anmelden möchten, müssen Sie ein Konto unter Mein JUSTIS einrichten.

Geben Sie Ihre Kontoinformation nicht an Dritte weiter. Sie sind alleine für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und aller Aktivitäten, die auf oder über Ihr Mein JUSTIS Konto erfolgen, verantwortlich. 

Damit wir Sie per E-Mail und Mobiltelefon erreichen können, sind Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür verantwortlich, Ihre Kontaktdaten und Adresse unter Mein JUSTIS jederzeit aktuell zu halten. 

Die versicherten Personen erhalten alle Dokumente, Korrespondenz und Mitteilungen digital über Mein JUSTIS. Damit gelten sie als zugestellt. Sobald die Dokumente abrufbar sind, informieren wir Sie oder die im Rechtsfall versicherte Person über die in Mein JUSTIS aktuell hinterlegte E-Mail-Adresse.

Dokumente, Korrespondenz und Mitteilungen an JUSTIS oder CAP legen Sie oder die versicherte Person digital unter Mein JUSTIS ab. Damit gelten sie ebenfalls als zugestellt. 

Anwendbares Recht

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG).

 

Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Versicherungsnehmer:in oder die/der Anspruchsberechtigte Klage erheben, entweder am Sitz der CAP oder an ihrem bzw. seinem schweizerischen Wohnsitz.