Wer online über Ländergrenzen hinweg shoppt, hat eine grössere Auswahl und spart Geld. Hinzu kommt, dass in der Regel beim Einkauf im nahen Deutschland die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstattet wird und die meisten Waren bis zu einem Betrag von 300 Franken mehrwertsteuerbefreit in die Schweiz eingeführt werden dürfen. Kein Wunder also, dass in der teuren Schweiz das Internet-Shopping blüht und immer grössere Umsätze erzielt.
Was aber tun, wenn nicht alles wunschgemäss abläuft? Das Kleid nicht passt? Die falschen Gartenmöbel geliefert werden? Der neue Staubsauger nach dem Auspacken nicht funktioniert? Der Kühlschrank trotz Vorauszahlung nicht geliefert wird? Der Autoersatzteilhändler plötzlich nicht mehr erreichbar ist?
Bei einem Schweizer Verkäufer wäre die Sachlage und Vorgehensweise klar. Schweizerisches Recht käme zur Anwendung. Schweizerische Gerichte wären zuständig. Geldforderungen könnten eingetrieben werden. Gegen Internetbetrüger könnte Strafanzeige erstattet werden.
Bei Problemen mit einem ausländischen Anbieter verkompliziert sich alles: Zuerst muss abgeklärt werden, welches nationale Recht überhaupt anwendbar ist und welche Gerichte für die Beurteilung des Falles zuständig sind. Ist diese Frage geklärt, muss geprüft werden, wie ein Anspruch gegen den ausländischen Anbieter geltend gemacht werden kann. Diese Abklärungen sind im Einzelfall sehr aufwändig, nervenaufreibend und stehen oft in einem krassen Missverhältnis zum Wert der Waren. Zudem tummeln sich im Internet leider auch Anbieter mit kriminellen Absichten, die kaum greifbar sind.
Wichtig ist, dass Sie vor der Bestellung den Anbieter „röntgen“. Prüfen Sie, ob der Online-Shop auf seiner Webseite eine vollständige Adresse, eine gültige Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse aufführt. Sind die Texte fehlerhaft? Wenn ja, sind Zweifel an der Seriosität des Anbieters angebracht. Welche Zahlungskonditionen gelten? Seien Sie misstrauisch, wenn eine Vorauszahlung verlangt wird – selbst wenn sie begründet wird.
Aufgepasst bei Marken-Schnäppchen
Lassen Sie sich von besonders günstigen Angeboten nicht blenden. Es gibt keine Original-Markenartikel zu einem massiv tieferen Preis als dem gewöhnlichen Marktpreis. Solche Angebote deuten auf einen Betrug oder eine Fälschung hin und Sie können sich mit einer Bestellung sogar strafbar machen. Lesen Sie dazu unsere Rechtstipps « Online-Shopping – Vorsicht vor Fälschungen!» und «Zoll-Strafe: Ich wusste nicht, dass es eine Fälschung war».
Wir wollen hier keinesfalls das Online-Shopping über die Landesgrenzen hinweg verteufeln. Einkaufen im Internet ist und bleibt attraktiv. Wer zudem die oben erwähnten Vorsichtsmassnahmen beachtet, minimiert das Risiko für Unannehmlichkeiten bei Bestellungen im Web deutlich. Ausserdem gibt es durchaus auch rechtliche Vorteile: In den Ländern der EU ist der Konsumentenschutz etwa umfassender als in der Schweiz. In der Regel haben Konsumenten das Recht, vom Vertragsabschluss mit einem Anbieter aus der EU innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten.