Wir waren kürzlich mit zwei befreundeten Pärchen in den Ferien und haben natürlich viele Urlaubsfotos geschossen. Mein Mann will nun eine Auswahl dieser Fotos auf unsere Familienwebsite und auf Facebook stellen. Ich habe ihm gesagt, dass er dafür zuerst die Einwilligung unserer Freunde benötigt. Er meint, dass dies nicht nötig sei, denn er verwende die Bilder ja rein privat. Nun liegen wir uns wegen dieser Geschichte seit Tagen in den Haaren. Können Sie mir sagen, was rechtlich wirklich zulässig ist?
Sie liegen richtig, denn jede Person hat das Recht am eigenen Bild und kann selbst bestimmen, ob und wo Bilder von ihr veröffentlicht werden. Jeder Verstoss dagegen stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Daher dürfen Bilder von Ihren Bekannten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden. Macht Ihr Mann die Fotos auf Ihrer privaten Website und bei Facebook ohne das Einverständnis der abgelichteten Personen publik, verletzt er deren Persönlichkeitsrechte. Bei minderjährigen Kindern braucht es zudem die Zustimmung der Eltern.
Also aufgepasst, der Spass könnte Ihren Ehemann teuer zu stehen kommen. Bei einer Veröffentlichung können Ihre Freunde ihn nämlich verklagen (Art. 28 ZGB). Er muss dann die Fotos vom Netz löschen, unter Umständen Schadensersatz leisten und allenfalls für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.
Übrigens: Keine Zustimmung von Ihren Freunden brauchen Sie, wenn Sie die Fotos in Ihr Fotoalbum kleben.
Allgemein gilt, dass Fotos nur dann ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen, wenn ein öffentliches Interesse an den Aufnahmen besteht.
Gepostet am 7. Dezember 2016