Reisen

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2025

Bruchbude statt Luxushotel: Was tun, wenn die Reise nicht hält, was der Prospekt verspricht?

Wenn das gebuchte Hotel nicht den versprochenen Standards entspricht, können Reisende in der Schweiz auf das Pauschalreisegesetz (PRG) zurückgreifen. Dieses Gesetz schützt Konsumentinnen und Konsumenten bei sogenannten Pauschalreisen.

Was gilt als Pauschalreise?

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen kombiniert werden (z. B. Flug + Hotel oder Transfer + Unterkunft) und der Gesamtpreis im Voraus vereinbart wurde. Das PRG ist anwendbar, wenn die Reise für mehr als 24 Stunden oder mit einer Übernachtung gebucht wurde.

Ihr Hotel entspricht nicht dem Angebot?

Die Angaben im Reiseprospekt oder auf der Buchungsplattform sind verbindlich. Wird Ihnen z. B. ein 5-Sterne-Hotel mit Meerblick zugesichert und Sie landen in einer schmuddeligen Unterkunft mit Baustellenlärm, liegt eine mangelhafte Vertragserfüllung vor.

So gehen Sie richtig vor

  • Mangel sofort melden – und zwar schriftlich beim Hotel (Dienstleistungsträger) und beim Reiseveranstalter.
  • Informieren Sie die Reiseleitung vor Ort und lassen Sie sich die Reklamation schriftlich bestätigen.
  • Dokumentieren Sie alles: Fotos, Videos, Zeugenaussagen, Uhrzeiten, Umstände.
  • Fordern Sie eine Abhilfe – zum Beispiel die Umquartierung in ein angemessenes Hotel.

Zurück in der Schweiz: Anspruch auf Schadenersatz?

Wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistung betrifft und ein materieller Schaden entstanden ist, können Sie Schadenersatz verlangen – z. B. in Form einer Preisreduktion (Differenz zwischen versprochener und erhaltener Leistung). Auch der entgangene Feriengenuss kann in die Bewertung einbezogen werden.

Wichtig: Fristen & Nachweise

  • Ansprüche sollten innerhalb eines Monats nach Rückkehr geltend gemacht werden.
  • Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Buchungsbestätigung, Prospekt, Korrespondenz, Reklamationsbestätigung.

Keine Einigung mit dem Reisebüro?

Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche: www.ombudsman-touristik.ch

Dieser hilft als neutrale Schlichtungsstelle, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Wenn Ihre Reise nicht dem entspricht, was versprochen wurde, müssen Sie das nicht hinnehmen. Das Pauschalreisegesetz gibt Ihnen Rechte – wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.

Gepostet am 15. April 2025