Wenn das gebuchte Hotel nicht den versprochenen Standards entspricht, können Reisende in der Schweiz auf das Pauschalreisegesetz (PRG) zurückgreifen. Dieses Gesetz schützt Konsumentinnen und Konsumenten bei sogenannten Pauschalreisen.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen kombiniert werden (z. B. Flug + Hotel oder Transfer + Unterkunft) und der Gesamtpreis im Voraus vereinbart wurde. Das PRG ist anwendbar, wenn die Reise für mehr als 24 Stunden oder mit einer Übernachtung gebucht wurde.
Die Angaben im Reiseprospekt oder auf der Buchungsplattform sind verbindlich. Wird Ihnen z. B. ein 5-Sterne-Hotel mit Meerblick zugesichert und Sie landen in einer schmuddeligen Unterkunft mit Baustellenlärm, liegt eine mangelhafte Vertragserfüllung vor.
Wenn der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistung betrifft und ein materieller Schaden entstanden ist, können Sie Schadenersatz verlangen – z. B. in Form einer Preisreduktion (Differenz zwischen versprochener und erhaltener Leistung). Auch der entgangene Feriengenuss kann in die Bewertung einbezogen werden.
Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche: www.ombudsman-touristik.ch
Dieser hilft als neutrale Schlichtungsstelle, eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
Wenn Ihre Reise nicht dem entspricht, was versprochen wurde, müssen Sie das nicht hinnehmen. Das Pauschalreisegesetz gibt Ihnen Rechte – wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.
Gepostet am 15. April 2025