Im ersten Teil unseres Rechtstipp-Specials zum Thema Onlineshopping haben wir anhand einer Checkliste die Seriosität der Anbieter unter die Lupe genommen. Im heutigen zweiten Teil sagen wir Ihnen, wie Sie Gebührenfallen und andere Gefahren umschiffen. Im letzten Teil dreht sich dann alles um die Sicherheit in der digitalen Welt.
Wenn nagelneue Markenartikel – Ray-Ban-Brillen, Hermès-Taschen, Rolex-Uhren –, zu einem Spottpreis angeboten werden, sollten Sie missstrauisch werden. Fälschungen im Internet boomen. In der Schweiz ist der Import von gefälschten Marken- und Designerartikeln oder Raubkopien jedoch verboten. Ordern Sie einen solchen Fake-Artikel, riskieren Sie nicht nur, mit minderwärtiger gefälschter Ware abgespeist zu werden, sondern Sie machen sich in diesem Fall auch strafbar. Womöglich wird das von Ihnen bezahlte Plagiatprodukt am Zoll abgefangen und vernichtet. Die daraus resultierenden Kosten werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt. Übrigens: Damit ein Fake-Artikel als Fälschung gilt, benötigt er nicht einmal zwingend das Marken-Logo. Es reicht meistens schon, wenn er die gleiche Form oder das gleiche Muster aufweist.
Wer illegale Medikamente bestellt, gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern lässt sich auch auf ein sehr dubioses Geschäft ein. Der gemeinnützige Verein Stop Piracy warnt mit folgendem Appell: «Kriminelle investieren nicht in Qualität und faire Produktionsbedingungen, sondern produzieren im Verborgenen und entziehen sich damit jeder Verantwortung und öffentlichen Kontrolle.»
Viele Onlineshops nehmen ein Produkt unter bestimmten Umständen zurück, was für sie spricht. Per Gesetz besteht jedoch kein Rückgaberecht. Lesen Sie dazu die AGB des Anbieters. Ist dort diesbezüglich nichts vermerkt, besteht in der Regel auch kein Rückgaberecht.
Bei einer mangelhaften oder falschen Lieferung gilt das Recht auf Umtausch. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie die Umtauschfrist – in der Regel eine Woche –, einhalten und dem Verkäufer den Grund schriftlich mitteilen. Kommt dieser seiner Verpflichtung nicht nach, können Sie vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen. Vor allem bei ausländischen Händlern kann dies aber ein mühsames und zeitintensives Unterfangen werden.
Die Lieferzeiten sind oft sehr unterschiedlich, darum sollten Sie sie vorgängig genau studieren. Vor allem in der Weihnachtszeit kommt es gerne zu Verzögerungen. Bestellen Sie die Weihnachtsgeschenke deshalb so früh wie möglich. Die angegebene Lieferfrist ist lediglich ein Richtwert. Falls Sie unsicher sind, ob die Lieferung noch vor Heiligabend eintrifft, nehmen Sie am besten Rücksprache mit dem Händler.
Wer übers Internet bestellt, sollte sich vorher genau erkundigen, zu welchem Preis (inklusive Verzollungskosten) die Schweizerische Post oder ein privater Paketdienst den Versand durchführen wird. Je nach Transporteur sind die Gebühren unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu anfallenden Zollkosten bei Onlineshopping finden Sie auch auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Bei Bestellungen aus dem Ausland können hohe Gebühren anfallen. Deshalb sollten Sie vor dem Einkauf prüfen, ob das Bestellen aus dem Ausland effektiv günstiger ist. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Liefergebühren, Mehrwertsteuer und Zollkosten. Letztere sind unübersichtlich und von der Ware, deren Gewicht und dem Transporteur (Post, DHL, UPS, FedEx etc.) abhängig. Verkauft ein seriöser Schweizer Anbieter das gleiche Produkt zu einem ähnlichen Preis wie der ausländische Shop, bestellen Sie es – nicht zuletzt aufgrund möglicher Zollgebühren –, besser beim Verkäufer mit Sitz in der Schweiz.
Einige Anbieter versichern den Transport, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Grundsätzlich haftet der Kunde ab dem Moment, in dem der Anbieter die Bestellung bei der Schweizerischen Post oder einem privaten Paketdienst aufgibt. Handelt es sich um ein kostspieliges Produkt, lohnt sich eine Transportversicherung.
Bewahren Sie immer eine Kopie Ihrer Bestellung und den wichtigsten Punkten des Vertrages gemäss AGB (Annullierung, Widerruf, Rückvergütung, Garantie) auf. Im Fall eines Rechtsstreits sind diese Dokumente wichtige Beweismittel.
Gepostet am 21. November 2017