Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Darf ich seine Sachen entsorgen?

Mein Ex-Freund hat einige seiner Sachen bei mir eingestellt. Bezahlen tut er dafür nicht. Im Februar, habe ich ihm persönlich eine schriftliche Räumungsaufforderung vorbeigebracht und von ihm unterzeichnen lassen. Darin habe ich festgehalten, dass er seine Sachen bis Mitte April räumt. Bis dahin ist allerdings nichts passiert, also habe ich ihm nochmals schriftlich eine Frist bis Mitte Mai gesetzt, mit der Androhung, dass ich seine Sachen räumen lasse, sollte er diese nicht einhalten. Diese hat er allerdings nicht unterzeichnet. Darf ich seine Sachen nun einfach entsorgen?

Antwort:

Ja, das dürfen Sie. Denn, es liegt kein Mietverhältnis zwischen ihm und Ihnen vor, wenn er weder Mieter noch Untermieter Ihrer Wohnung ist. Rechtlich gesehen liegt somit ein Hinterlegungsvertrag vor (siehe Artikel 472 OR). Allerdings besagt dieser, dass Sie, als Aufbewahrerin, die Sachen jederzeit zurückgeben können, wenn Sie keine bestimmte Zeit für die Hinterlegung vereinbart haben.

Da Ihr Ex-Freund die Sachen nicht abholen will, empfiehlt es sich ihm eine schriftliche Räumungsaufforderung mit Fristsetzung zu stellen, was Sie, wie Sie schreiben ja getan haben und Ihr Ex-Freund auch unterschrieben hat. Übrigens würde es selbst reichen, eine solche Aufforderung per Einschreiben zu schicken und den Beleg aufzuheben. Auch von Ihrer erneuten Fristsetzung bis Mitte Mai mit Androhung zur Räumung hat Ihr Ex-Freund Kenntnis.

Lange Rede kurzer Sinn: Sie können die Sachen somit ab dem 15. Mai entsorgen.

Gepostet am 6. Dezember 2016