Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Home-Cinema: Vermieter will sofortigen Rückbau

Ich habe ein Zimmer meiner Mietwohnung zu einem Home-Cinema umgebaut und die Decke schwarz gestrichen, Teppiche verlegt und viele Löcher in die Wände gebohrt. Mit dem Vermieter abgesprochen habe ich diese Arbeiten nicht. Es handelt sich aber um rein gestalterische Veränderungen und keinen Eingriff in die Bausubstanz. Mir war von Anfang an klar, dass ich den Raum beim Auszug wieder in den Originalzustand bringen muss und ich werde dafür einen professionellen Maler beauftragen. Der Vermieter verlangt nun aber, dass ich den Raum jetzt schon - das heisst ein halbes Jahr vor dem Auszug - wieder in den Originalzustand bringe, damit er die Wohnung möglichen Interessenten zeigen kann. Muss ich als Mieter solche Umbauten auf Verlangen des Vermieters sofort rückgängig machen oder reicht es, wenn ich das kurz vor dem Auszug erledige?

Sie müssen den Originalzustand der Wohnung erst zum Zeitpunkt Ihres Auszuges wiederherstellen. Oder wie es das Schweizer Gesetz besagt: „Der Mieter muss die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.“ (Art. 267 OR). Die Rückgabe findet erst zu Mietende statt und nicht schon sechs Monate vorher.

Gepostet am 6. Dezember 2016