Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Mietrecht: Was tun, wenn im Winter die Wohnung kalt bleibt?

Wenn es draussen kälter wird, können Mietmängel im Wortsinn an die Nieren gehen: kalte Heizungen, feuchte Wände, ein Wasserschaden. Wir sagen Ihnen in unserem Rechtstipp, wozu Vermieter verpflichtet sind und wann Sie Anrecht auf eine Mietzinsreduktion haben.

Draussen rieselt der Schnee und drinnen verweigert die Heizung seit Stunden ihren Dienst. Sie mummeln sich in eine Decke und klappern dennoch mit den Zähnen. Mietmängel wie diese sind in der kalten Jahreszeit nicht nur ungemütlich, sie machen im schlimmsten Fall auch krank.

Vorgehen bei kalter Heizung

Ihre Pflicht als Mieterin und Mieter

Funktioniert die Heizung nicht, wenn draussen die Temperaturen fallen, sollten Sie so schnell wie möglich Ihren Vermieter oder den Hauswart informieren.

Falls niemand erreichbar ist, Service organisieren

Können Sie niemanden erreichen, dürfen Sie selber den Heizungsservice aufbieten (Art. 259 b OR). Nach Möglichkeit sollten Sie denjenigen wählen, der auch sonst die Heizung wartet. Oft befindet sich ein entsprechender Kleber der Firma auf der Heizung. Sofern Sie den Vermieter vorgängig informiert haben, muss er die Kosten für die Reparatur zahlen. Weigert er sich, die Rechnung zu begleichen, können Sie sich an die Schlichtungsbehörde wenden oder ihn darauf hinweisen, dass sie bei Unterlassung eine amtliche Hinterlegung des Mietzinses ins Auge fassen.

Achtung: Teure Reparaturen dürfen Sie auf keinen Fall in Eigenregie in Auftrag geben. Falls Ihr Vermieter Sie in der kalten Wohnung jedoch einfach sitzen lässt, können Sie eine richterliche Verfügung beantragen.

Pflichten des Vermieters

Während der Heizperiode muss in Ihrer Mietwohnung eine Mindesttemperatur von 20 Grad herrschen. Fällt das Thermometer unter diesen Richtwert, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Bei Raumtemperaturen zwischen 16 und 18 Grad können Sie eine Ermässigung von rund 20 Prozent einfordern. Grundsätzlich muss in einer Mietwohnung die Heizung in Betrieb genommen werden, sobald die Raumtemperatur ohne Heizung tagsüber unter 20 Grad fällt.

Weitere Mietmängel: Vorgehen, Ermässigungen

Nicht nur ein kalter Ofen kann bei kühlen Temperaturen die Nerven strapazieren sowie die Gesundheit gefährden, sondern auch das Fehlen von Warmwasser, fleckige Zimmerdecken, ungenügende Wärmeisolationen, abgelöste Tapeten, undichte Fenster, übermässige Feuchtigkeit oder ein Wasserbruch.

Die Meldung von Mängeln mit eingeschriebenem Brief sollte möglichst rasch erfolgen. Benutzen Sie dafür unseren Musterbrief «Mängelanzeige während Mietdauer». Eine Kopie des Schreibens sowie die Postquittung sind aufzubewahren.

Grundsätzlich unterscheidet das Mietrecht zwischen schweren, mittleren und leichten Mängeln. Bei mittleren und schweren Mängeln – etwa Schimmel im Bad – haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.

Der Mieterverband hat auf seiner Webseite das Merkblatt «Gerichtsentscheide: Mietzinsreduktion bei Mängeln» aufgeschaltet. Es listet diverse Beispiele von Mietmängeln und die zugesprochene richterliche Mietzinsreduktion auf.

Gepostet am 12. November 2020