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C1 - Welche Leistungen sind versichert?

Die CAP erbringt folgende Leistungen bis zu den in den versicherten Risiken aufgeführten Versicherungssummen, sofern in diesem Artikel nicht anders vorgesehen:

  1. Unterstützung der Versicherten und Erledigung des Rechtsfalls durch die CAP
  2. Übernahme der folgenden Kosten:
  • Kosten von Gutachten, die von einem Gericht veranlasst werden
  • Kosten von einem Gutachten, das nicht von einem Gericht veranlasst wird, sofern es im Einvernehmen mit der CAP beauftragt wurde, und nur um einen strittigen Sachverhalt abzuklären
  • Gerichtskosten
  • Kosten und Gebühren aus Strafbefehlen, Bussenverfügungen und Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes bis maximal CHF 6'000.-
  • Mediationskosten

 

Erklärung: In einem Mediationsverfahren versuchen die Konfliktparteien mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators, einer dritten, unabhängigen Person, eine gemeinsame Lösung zu finden, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Die CAP übernimmt das angemessene Honorar und die Auslagen der Mediatorin oder des Mediators.

 

  • Parteientschädigungen, die der versicherten Person auferlegt werden
  • Honorare einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts oder einer gleichermassen legitimierten Person, nachstehend Rechtsvertreter:in genannt
  • Kosten für Zahlungsbefehl, Rechtsöffnungsverfahren, Pfändungsvollzug und Konkursandrohung
  • Reisekosten an Gerichtsverhandlungen im Ausland bis maximal CHF 6'000.-
  • Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland bis maximal CHF 6'000.-
  • Kautionen nach einem Unfall zur Vermeidung einer Untersuchungshaft

 

Die CAP kann sich durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen Streitwerts von ihrer Leistungspflicht befreien.

Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.

Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.