Die CAP erbringt folgende Leistungen bis zu den in den versicherten Risiken aufgeführten Versicherungssummen, sofern in diesem Artikel nicht anders vorgesehen: Erklärung: In einem Mediationsverfahren versuchen die Konfliktparteien mit Hilfe einer Mediatorin oder eines Mediators, einer dritten, unabhängigen Person, eine gemeinsame Lösung zu finden, die ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Die CAP übernimmt das angemessene Honorar und die Auslagen der Mediatorin oder des Mediators. Die CAP kann sich durch die Bezahlung eines Teils oder des ganzen Streitwerts von ihrer Leistungspflicht befreien. Bei mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal. Sind bei einer oder mehreren Streitigkeiten, die sich aus dem gleichen oder einem zusammenhängenden Sachverhalt ergeben und sich einem oder mehreren versicherten Risiken zuordnen lassen, mehrere versicherte Personen betroffen, leistet die CAP die maximale Versicherungssumme nur einmal.