JUSTIS ist die Plattform der CAP Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (CAP) zur Verwaltung eines innovativen Rechtsschutz-Abos. Wir vertreiben und verwalten mit JUSTIS eine ausschliesslich digitale Rechtsschutzversicherung.
Die CAP ist die älteste Schweizer Rechtsschutzversicherung und ist stolz auf ihre lange Geschichte. Als Tochtergesellschaft der Allianz Suisse – eine der führenden Versicherungsgesellschaften der Schweiz – profitiert sie von Synergien in einem grossen Versicherungskonzern, garantiert jedoch die Unabhängigkeit, die für eine Rechtsschutzversicherung wichtig ist. Mit anderen Worten: Die CAP, die zu den grössten Rechtsschutz-Versicherungen des Landes gehört, zeigt, wie sich Fortschritt und Tradition perfekt ergänzen.
Mit dem flexiblen Rechtsschutz-Abo von JUSTIS profitieren Sie von maximaler Freiheit und Transparenz: Sie gehen keine langfristige Vertragsbindung ein. Statt komplizierter Kündigungsfristen setzen wir auf Vertrauen – Sie bleiben, weil Sie überzeugt sind, nicht weil Sie müssen.
Das Abo ist monatlich kündbar und lässt sich ganz unkompliziert online beenden – genau so einfach wie bei einem Streamingdienst. Loggen Sie sich einfach in Ihr Kundenkonto ein, wählen Sie unter «Mein Abo» den Menüpunkt «Abo kündigen» – fertig.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Weitere Informationen finden Sie im JUSTIS-Factsheet (PDF).
JUSTIS wurde 2025 zum vierten Mal in Folge als beste Rechtsschutzversicherung ausgezeichnet. In der unabhängigen Studie des Schweizer Instituts für Qualitätstests (SIQT) überzeugten wir mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, hoher Transparenz und ausgezeichnetem Kundendienst.
Auf Comparis oder ähnlichen Vergleichsportalen finden Sie die verschiedensten Versicherungsangebote. Oft sind es nur Basic- oder Teilprodukte, die auf den ersten Blick günstig erscheinen. Oder aber das Angebot kann nur kombiniert mit einer anderen Versicherung oder Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Vergleichen Sie daher unbedingt die Leistungen und den Preis! Unter dem Begriff «Vollrechtsschutz» verstehen wir bei JUSTIS einen vollumfänglichen, selbständigen Rechtsschutz für alle wichtigen Rechtsgebiete – ohne Selbstbehalt und mit weltweiter Deckung! Und in diesem Vergleich ist JUSTIS nicht nur in der Leistung vorne dabei, sondern auch im Preis.
Sie können bei uns ein Rechtsschutz-Abo abschliessen, wenn Sie volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Als Ausländerin oder Ausländer benötigen Sie eine B-, C-, L- oder S-Bewilligung. Wir behalten uns das Recht vor, Anträge abzulehnen.
Was gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie können einfach auf unserer Webseite Ihr Abo so zusammenstellen wie es Ihrer Lebenssituation entspricht.
Alle unsere Kund:innen profitieren von den gleich günstigen Preisen - niemand wird durch einen Rabatt bevorzugt oder benachteiligt. Alle wichtigen Informationen haben wir in einem kurzen Factsheet zusammengefasst.
Übrigens: JUSTIS hat zeitgemässe Monatsverträge und bindet Sie nicht jahrelang an einen Vertrag. Wir wollen, dass Sie bei uns bleiben, weil Sie von unseren Leistungen überzeugt sind und nicht, weil Sie vertraglich dazu verpflichtet sind.
Welche Rechtsbereiche genau versichert sind, steht in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Durch die rasante Entwicklung und Verbreitung elektrischer Fortbewegungsmittel (z. B. E-Bikes, E-Steps, E-Scooter, E-Skateboards oder elektrische Rollstühle) ist die Wahrscheinlichkeit stark gestiegen, dass man eines dieser Fahrzeuge nutzt. Ohne Verkehrsrechtsschutz sind jedoch alle rechtlichen Streitigkeiten rund um motorisierte Fahrzeuge nicht versichert. Aus diesem Grund empfehlen wir immer den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz.
Was ist unter anderem mit einem Verkehrsrechtsschutz gedeckt?
Motorisierte Fahrzeuge: Neben Autos und Motorrädern gelten auch E-Bikes, E-Steps, E-Scooter, E-Skateboards oder elektrische Rollstühle als motorisierte Fahrzeuge.
Bitte achten Sie ausserdem darauf, dass Ihr Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist und dass Sie über die erforderlichen Berechtigungen (z. B. den passenden Führerausweis und das erforderliche Mindestalter) verfügen. Bei illegaler oder nicht berechtigter Nutzung reduziert sich unser Leistungsumfang auf eine reine Rechtsauskunft.
Ohne Verkehrsrechtsschutz wären zum Beispiel Streitfälle beim Kauf eines E-Bikes oder bei der Ausleihe eines E-Scooters nicht versichert.
Häufig hat man den Eindruck, dass man den Verkehrsrechtsschutz im Moment noch nicht benötigt. Doch damit ein Rechtsschutz greift, muss das auslösende Ereignis (z. B. das Mieten eines Fahrzeugs) in die versicherte Periode fallen. Schliessen Sie die Versicherung erst ab, wenn bereits ein Problem besteht, ist es zu spät.
Wenn Sie Fragen dazu haben oder weitere Informationen wünschen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Die erste Monatsprämie bezahlen Sie beim Abschluss der Versicherung. Dies gilt auch, wenn Sie einen Versicherungsbeginn in der Zukunft ausgewählt haben. Sie bekräftigen mit der Zahlung Ihren Entschluss, bei uns ein Abo abzuschliessen und wir können Ihnen die Versicherungspolice mit dem von Ihnen gewünschten Versicherungsbeginn ausstellen.
Ihr Rechtsschutz funktioniert wie ein Abo bei Netflix oder Spotify.
Es gibt bei der Anmeldung zwei Möglichkeiten:
Nach der Bezahlung verlängert sich Ihr Rechtsschutz-Abo jeweils nahtlos um einen weiteren Monat.
In unserem Portal sehen Sie eine Übersicht aller Rechnungen. Dort können Sie auch Ihr Zahlungsmittel anpassen, falls Sie zum Beispiel die Kreditkarte wechseln oder von manueller Zahlung auf automatische Zahlung umstellen möchten.
Lastschriftverfahren (LSV) oder Papierrechnung sind nicht möglich.
Wir glauben, dass ein Rechtsschutz so einfach wie nur möglich funktionieren sollte. Dass er da ist, wenn man ihn braucht. Und dass er sich mit einem Klick wieder kündigen lässt – ohne Wenn und Aber. Darum haben Sie in den ersten 14 Tagen nach Vertragsabschluss das Recht, das Abo zu widerrufen. Danach bleibt der Vertrag weiterhin monatlich kündbar.
Loggen Sie sich ein und klicken Sie dort unter «Mein Abo» auf «Vertrag widerrufen». Wir werden Ihnen die bezahlte Prämie automatisch zurückerstatten.
In der Regel nein – und zwar nicht nur bei uns, sondern bei allen Rechtsschutzversicherungen: Versichert sind nur Rechtsfälle, die nach Vertragsbeginn eintreten – und je nach Bereich erst nach Ablauf einer Wartefrist. Ein laufender oder bereits absehbarer Rechtsstreit ist daher normalerweise nicht gedeckt.
Aber wir lassen Sie trotzdem nicht allein.
Auch wenn der konkrete Fall (noch) nicht versichert ist, erhalten Sie bei uns eine telefonische Ersteinschätzung durch unsere Anwält:innen. In dieser unverbindlichen Rechtsauskunft klären wir Sie über die rechtliche Situation auf, zeigen mögliche nächste Schritte auf und empfehlen Ihnen auf Wunsch eine geeignete Anwaltskanzlei.
So sind Sie auch in einer akuten Situation nicht auf sich allein gestellt – und erhalten rasch Klarheit.
Es mag sein, dass Ihre Freundin Sie im Streitfall juristisch unterstützt – vielleicht sogar kostenlos.
Aber: Selbst die beste Anwältin übernimmt nicht Ihre Gerichtskosten oder die Entschädigung an die Gegenpartei.
Wenn Sie klagen, verlangt das Gericht in vielen Fällen einen Kostenvorschuss. Gewinnen Sie den Prozess, erhalten Sie diesen Vorschuss nicht vom Gericht zurück, sondern müssen ihn bei der unterlegenen Partei einfordern. Ist diese nicht zahlungsfähig, bleiben Sie auf den Kosten sitzen – trotz erfolgreichem Urteil.
Eine Rechtsschutzversicherung deckt genau dieses Kostenrisiko ab.
Wir übernehmen im versicherten Rechtsfall nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch:
So bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen – selbst wenn Sie gewinnen.
Was ein Gerichtsverfahren in der Schweiz konkret kosten kann, erfahren Sie in unserem Ratgeber:
👉 Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren in der Schweiz?
Viele Konflikte im Leben sind unvorhersehbar und oft hängen sie nicht nur von einer Person ab. Wir streben mit Ihnen eine aussergerichtliche gütliche Einigung an. Damit der Streit rasch beseitigt und ein friedliches Zusammenleben wieder möglich ist. Und wenn dies scheitert, helfen wir Ihnen Ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Selbst wer defensiv fährt, kann unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Und wenn sich die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei weigert, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig zu übernehmen, stehen Sie ohne Rechtsschutz schnell alleine da.
Unsere Rechtsexpert:innen verhandeln in solchen Fällen direkt mit der gegnerischen Versicherung – und setzen sich dafür ein, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Ja. wir sorgen dafür, dass Sie professionell vertreten werden. Wir kennen die lokalen Begebenheiten und handeln entsprechend und rasch. Denn ob Sie, wenn Sie eine Unachtsamkeit begangen haben, den Fahrausweis für einen oder sechs Monate verlieren, oder eine Geldbusse von CHF 250 anstatt CHF 600 erhalten macht schon einen Unterschied.
Ja, wenn Sie möchten, dass Ihre Rechte vertreten und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Kurz erklärt: Ihre Haftpflichtversicherung kümmert sich nur um die gegnerischen Ansprüche. Eine Rechtsschutzversicherung verteidigt jedoch Ihre Rechte und kümmert sich somit um Ihre Ansprüche.
Ausführlicher erklärt: Ihre Haftpflichtversicherung kommt zum Zug, wenn gegen Sie Schadenersatzansprüche gestellt werden, beispielsweise, weil Sie beim Transportieren ihres Schrankes unbeabsichtigt das Auto des Nachbarn zerkratzen. Werden unberechtigte Schadenersatzansprüche gestellt, wehrt Ihre Haftpflichtversicherung diese ab. Entsteht daraus ein Rechtsstreit, führt Ihre Haftpflichtversicherung diesen Prozess (passiver Rechtsschutz). Der Rechtsschutz kommt hingegen zum Zug, wenn Ihr Auto beschädigt wird und die gegnerische Haftpflichtversicherung sich weigert den Schaden zu übernehmen, beispielsweise, weil diese Ihnen eine Mitschuld vorwirft. Dann verhandelt Ihre Rechtsschutzversicherung mit der Haftpflichtversicherung, damit Sie angemessen entschädigt werden (aktiver Rechtsschutz).
Dreiviertel der Verkehrsunfälle verlaufen glimpflich, 83 % aller Arbeitnehmer:innen sind zufrieden mit ihrem Job, 86 % aller Urlauber:innen kehren entspannt zurück und 3 von 4 Nachbar:innen trinken gerne ein Bier zusammen.
Das freut uns.
Und doch kennen wir auch die andere Seite: Wenn der Verkehrsunfall doch nicht so glimpflich verläuft, es bei der Arbeit kriselt, die gebuchte Pauschalreise nicht hält, was sie verspricht oder eine Meinungsverschiedenheit das nachbarschaftliche Verhältnis trübt. In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit Rat und Rechtsschutz zur Seite. Damit Ihr Recht erste Hilfe erhält, Ihre Freude am Job noch lange andauert, Sie künftig zu den entspannt zurückkehrenden Urlauber:innen gehören und mit Ihren Nachbar:innen wiedermal ein Bier trinken mögen.
Ja, unser Rechtsschutz gilt weltweit.
Ja, in bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf freie Anwaltswahl – zum Beispiel bei einem Interessenkonflikt (wenn etwa die Gegenpartei ebenfalls bei der CAP versichert ist oder es sich um einen Streit mit der Allianz Suisse handelt) oder wenn vor Gericht nur externe Anwält:innen zugelassen sind.
Grundsätzlich werden Ihre versicherten Rechtsfälle von den spezialisierten Anwältinnen und Anwälte der CAP betreut. Sollte es notwendig sein, eine externe Anwältin oder einen externen Anwalt beizuziehen – etwa bei einem Gerichtsverfahren –, können Sie diese Person in Absprache mit der CAP selbst wählen. Voraussetzung ist, dass sie im entsprechenden Gerichtskreis tätig ist und über die nötige Qualifikation verfügt.
Wir bieten Ihnen Zugang zu Musterdokumenten, die Sie selbständig auf Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Klar. Wenn Sie bei uns die Option Haushalt gewählt haben, sind Ihre Kinder automatisch mitversichert, auch wenn diese nicht bei Ihnen wohnen. Haben Sie aktuell die Variante Einzelperson? Dann können Sie Ihr Rechtsschutz-Abo einfach online auf Haushalt umändern.
Das ist kein Problem. Unsere Juristen und Anwälte kennen sich aus und schlagen Ihnen auf Wunsch gerne Fachanwälte vor, die auf Ihren Rechtsfall spezialisiert sind.
Sobald Sie einen Rechtsfall haben, ist es wichtig, dass Sie uns diesen online melden. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung und besprechen das Vorgehen. Dies gilt auch, wenn wir einen externen Rechtsanwalt beiziehen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ohne es mit uns abgesprochen zu haben, keinen Anwalt beauftragen.
Ja. Sie sind sowohl als Mieter als auch als Eigenheimbesitzer versichert. Unter Eigenheim verstehen wir, dass Sie dort auch Ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Die versicherten Rechtsgebiete finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
AVB JUSTIS Rechtsschutz
AVB JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr
Nein, wir setzen bewusst keine feste Obergrenze für Ihre Rechtsanfragen. Als Rechtsschutzversicherung sind wir dafür da, Sie in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und Ihnen Sicherheit zu geben. Ihre bezahlte Prämie dient dazu, zukünftige Risiken abzudecken – dazu gehört auch die Möglichkeit, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele teure und aufwändige Rechtsfälle vermieden werden können, wenn frühzeitig die richtigen Schritte eingeleitet werden. Deshalb beantworten wir Ihre Rechtsfragen nicht nur, wenn es bereits zu einem Streitfall gekommen ist, sondern auch, um Ihnen zu helfen, potenzielle Probleme von Anfang an zu vermeiden.
Transparenz ist uns dabei besonders wichtig. In unserem Portal können Sie jederzeit einsehen, welche Leistungen Sie bereits in Anspruch genommen haben – sowohl in Anzahl als auch in CHF – und welche Prämie Sie bezahlt haben. So behalten Sie stets den Überblick über Ihren Versicherungsschutz.
Unser Ziel ist es, Ihnen jederzeit eine verlässliche und faire Unterstützung zu bieten. Sollte sich über längere Zeit hinweg eine hohe Anzahl an Anfragen ergeben, informieren wir Sie proaktiv. So stellen wir sicher, dass wir weiterhin allen Versicherten eine hochwertige und kostengünstige Versicherungslösung anbieten können.
Ihren Rechtsfall können Sie ganz einfach auf unserer Webseite anmelden. Wählen Sie mittels unserer Kategorien möglichst genau aus, worum es in Ihrer Rechtsfrage geht. Gut möglich, dass Ihnen unsere Tipps auf dem Weg zum Rechtsfall melden bereits erste Antworten liefern. Da die Einspruchsfristen oftmals extrem kurz sind, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Rechtsfall so schnell wie möglich melden.
Wir sind wie eine gute Freundin vor, die zufällig Anwältin und Mediatorin ist. Nur dass sie das Fachwissen von 150 Spezialist:innen besitzt. Wir greifen auf unser langjährige Know How zurück. Unsere Rechtsexpert:innen beraten Sie auch vorbeugend. So kommt es oft gar nicht erst zum Rechtsstreit. Und ist der Streit doch schon vorprogrammiert, erhalten Sie juristische Unterstützung sowohl aussergerichtlich als auch vor Gericht. Die Kosten für Mediation, Expertisen, Gericht oder Anwältin sparen Sie sich ebenfalls, die übernehmen wir – auch wenn Sie vor Gericht verlieren sollten.
Sie werden wahrscheinlich auch noch andere digitale Dienste nutzen. Zu jedem dieser Dienste gehört ein eigener Zugang mit einem eigenen Passwort. Es kommt immer wieder vor, dass Webseiten gehackt werden. Dabei werden Nutzerdaten öffentlich gemacht. Dies ist besonders gefährlich, wenn Sie das gleiche Passwort auf mehr als einer Webseite verwenden. Wenn Sie sich uns anmelden, überprüfen wir deshalb, ob sich Ihr Passwort bei diesen öffentlich gemachten Passwörtern befindet. Sie erhalten von uns in diesem Fall eine Warnung. Sie sollten Ihr Passwort dann sofort ändern.
Damit Ihre Zugangsdaten sicher sind, haben wir zwei verschiedene Lösungsvorschläge: einerseits können Sie ein «Social Login» nutzen andererseits können Sie die Bestätigung in zwei Schritten (Zwei-Faktor-Authentisierung) aktivieren. Damit halten Sie Angreifer fern, sogar wenn diese Ihr Passwort schon gestohlen haben.
Sie benötigen dafür Ihr Smartphone mit einer speziellen Authenticator App. Sie können z.B. den Authenticator von Microsoft oder Google nutzen. Suchen Sie einfach «Authenticator» in Ihrem App Store oder Google Play Store.
Danach melden Sie sich bei uns an und klicken Sie bei «Meine Daten» auf «Bearbeiten». Im Tab «Zwei-Faktor-Authentisierung» können Sie die Bestätigung in zwei Schritte aktivieren. Es erscheint dazu ein QR Code, diesen müssen Sie mit dem von Ihnen ausgewählten Authenticator scannen. Im Authenticator wird ein sechsstelliger Zahlencode erzeugt. Diesen geben Sie bei uns auf der Webseite ein. Der Zahlencode ändert sich alle 30 Sekunden. Wenn Sie sich von jetzt an bei uns anmelden, werden wir Sie zusätzlich nach diesem veränderlichen Zahlencode fragen.
Mit der Bestätigung in zwei Schritten sind Sie jetzt noch besser geschützt: Wenn ein Hacker Ihr Passwort stiehlt, braucht er ausserdem Ihr Telefon, um auf Ihr Konto zugreifen zu können. Wenn Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Telefon haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
Alternativ zur «Zwei-Faktor-Authentifizierung» mit einer Authenticator App bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, bei jedem Login eine SMS mit einem Einmalcode von uns zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die oben genannte App zu verwenden, da diese in der Regel schneller ist und auch funktioniert, wenn Sie keinen Handyempfang haben.
In unserem Portal finden Sie alle Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Ihre Daten sind bei uns verschlüsselt gespeichert. Wenn Sie sich für eine Anmeldung mit einem persönlichen Passwort entscheiden, empfehlen wir Ihnen, ein Kennwort einzusetzen, das Sie nicht schon bei anderen Diensten verwenden. Sie sollten den Zugangscode ausserdem sicher aufbewahren.
Um Ihnen Zeit zu ersparen, unterstützen wir auch das «Social Logins» von Google. Wenn Sie ein Konto bei Google besitzen, können Sie sich damit auch schnell und unkompliziert bei uns einloggen. Dabei werden keine Daten von uns an Google geschickt. Wir haben Google gewählt, weil hier die sogenannte Anmeldung «in zwei Schritten» aktiviert werden kann – die zweistufige Authentifizierung. Wir empfehlen Ihnen diese zusätzliche Sicherheit nachdrücklich. Sie und Ihre Daten sind damit besser geschützt: Ein Hacker, der im Besitz Ihres Passworts ist, kann damit noch nicht auf Ihr Konto zugreifen, da weitere Sicherheitshürden eingebaut sind.
Anleitungen zur zusätzliche Sicherheit (zweistufige Authentifizierung) bei Google.
Wenn Sie ein persönliches Konto auf unser Webseite einrichten, können Sie dies gleich über unsere «Social Login»-Partner tun. Klicken Sie dazu einfach auf den Google Button. Falls Sie schon ein Konto haben, können Sie ein «Social Login» auch nachträglich hinzufügen. Loggen Sie sich dazu bei uns ein, aktivieren Sie bei «Meine Daten» unten links «Bearbeiten» und wählen Sie «Vereinfachtes Login» aus.
Ja, auf Mein JUSTIS haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Verkehrsrechtsschutz ein- oder auszuschliessen und Ihr Rechtsschutz-Abo von Haushalt auf Einzelperson oder umgekehrt abzuändern.
Solange Sie Ihren rechtlichen Wohnsitz in der Schweiz beibehalten, können Sie Ihr Rechtsschutz-Abo ganz normal weiterlaufen lassen. Da Sie mit JUSTIS weltweite Deckung haben, sind Sie auch im Ausland versichert. Die versicherten Rechtsgebiete finden Sie im Detail in unseren Versicherungsbedingungen (AVB):
AVB JUSTIS Rechtsschutz
AVB JUSTIS Rechtsschutz ohne Verkehr
Es sei denn, Sie verlegen Ihren rechtlichen Wohnsitz ins Ausland, dann kann JUSTIS Ihr Rechtsschutz-Abo nicht weiterlaufen lassen und Sie müssten es kündigen (siehe auch Ich wandere aus, kann ich meinen Vertrag kündigen?)
Wenn Sie weiterhin in der Schweiz wohnen, können Sie Ihre Adresse ganz einfach selbst auf auf unserer Webseite ändern. Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen, kann Ihr Rechtsschutz-Abo nicht weitergeführt werden. Bitte kündigen Sie es in einem solchen Fall auf den Moment, auf welchen Sie die Schweiz definitiv verlassen.
Beim Entwickeln von JUSTIS Rechtsschutz haben wir grossen Wert auf die Einfachheit der Versicherung gelegt. Deshalb haben wir beispielsweise die Deckung als Eigenheimbesitzer und einen weltweiten Schutz mit reingepackt und JUSTIS ohne komplizierte Zusatzversicherungen oder Varianten geschaffen. Wünschen Sie trotzdem gewisse Zusätze, die Sie bei JUSTIS nicht finden? Dann kontaktieren Sie uns.
Falls Sie Ihren Vertrag auf Ihre Familie (Haushalt) erweitern möchten oder den Verkehrsrechtsschutz einschliessen möchten, können Sie dies jederzeit unter Mein JUSTIS abändern.
Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit in unserem Portal Ihren Rechtsschutz selber von Einzelperson auf Haushalt oder umgekehrt abzuändern.
Den Starttermin Ihres Rechtsschutz-Abos (Versicherungsbeginn) können Sie beim Abschluss selber wählen. Sie können dabei ein Datum auswählen zwischen «morgen» und einem halben Jahr. Auf «Mein JUSTIS» können Sie direkt nach dem Abschluss Ihre Versicherungspolice jederzeit einsehen und herunterladen.
Ab diesem gewünschten Datum sind Sie bei uns versichert. Bitte beachten Sie, dass bei uns nur für vertragliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit Sozialversicherungen eine Wartefrist von 90 Tagen gilt. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Artikel 7. Dort ist auch beschrieben, wann die Wartefrist wegfällt, beispielsweise beim Wechsel von einer anderen Versicherung zu uns. Reine Rechtsauskünfte sind von dieser Wartefrist nicht betroffen.
Sind Sie nicht zufrieden mit Ihrem Rechtsschutz-Abo? Bitte geben Sie uns Feedback. Wir möchten wissen, wo der Schuh drückt, damit wir uns verbessern und unseren Service optimal auf Sie, unsere Kundinnen und Kunden, ausrichten können. Und da wir wollen, dass Sie bei uns bleiben, weil Sie von unseren Leistungen überzeugt und nicht, weil Sie vertraglich dazu verpflichtet sind, haben wir unseren Rechtsschutz monatlich kündbar gemacht. Die Kündigung funktioniert online und ist so einfach wie bei einem digitalen Musik-Abo:
Wenn Sie es nicht mehr wünschen, können Sie es ganz einfach spätestens 6 Tage vor Ende des nächsten Versicherungsmonats kündigen. Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz läuft bis am 15. Februar 2022, das heisst Ihre nächste Versicherungsprämie wird am 10. Februar 2022 von Ihrem Zahlungsmittel abgebucht. Sie müssten also Ihr Rechtsschutz-Abo spätestens am 9. Februar 2022 kündigen.
Loggen Sie sich bei uns ein und klicken Sie dort unter «Mein Abo» auf kündigen.
Ja. Wandern Sie aus und verlegen ihren rechtlichen Wohnsitz ins Ausland, können wir Ihr Rechtsschutz-Abo nicht weiterführen. Kündigen Sie es in einem solchen Fall auf den Moment, auf welchen Sie die Schweiz definitiv verlassen.
Ihr Rechtsschutz funktioniert wie ein Abo bei Netflix oder Spotify.
Falls Sie TWINT oder eine Kredit- bzw PostFinancekarte hinterlegt haben, buchen wir die Prämie automatisch monatlich von Ihrem Zahlungsmittel ab. Gelingt die automatische Belastung Ihres Zahlungsmittels einmal nicht, benachrichtigen wir Sie und Sie können die Rechnung manuell begleichen.
Bei PayPal erhalten Sie eine Benachrichtigung sobald Sie die Prämie begleichen können.
In unserem Portal sehen Sie eine Übersicht aller Rechnungen. Dort können Sie auch Ihr Zahlungsmittel anpassen, falls Sie zum Beispiel die Kreditkarte wechseln oder von manueller Zahlung auf automatische Zahlung umstellen möchten.
Wenn Sie das Abo nicht mehr wünschen, können Sie es ganz einfach spätestens 6 Tage vor Ende des nächsten Versicherungsmonats kündigen.
Die Webseite justis.ch wurde durch die CAP erstellt. Die Autoren bemühen sich um Korrektheit der Inhalte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Informationen und Rechtstipps sind mit der nötigen Sorgfalt erstellt worden. Sie werden regelmässig überprüft und aktualisiert. Dennoch kann die Vollständigkeit, Richtigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität der Inhalte nicht garantiert werden. Die rechtlichen Informationen beschränken sich auf schweizerisches Recht und stellen eine erste Hilfestellung dar. Eine persönliche Rechtsberatung und eine auf den Einzelfall zugeschnittene juristische Beratung ersetzen sie jedoch nicht. Falls Sie über ein Rechtsschutz-Abo verfügen, melden Sie Ihren Rechtsfall unter «Rechtsfall melden» an.
Eine Haftung für Schäden aller Art, die aus der Nutzung der Webseiten resultieren, schliesst die CAP aus.
Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit den Bestimmungen zu diesem Disclaimer einverstanden.
Wir verlinken auf unserer Webseite auf hilfreiche Inhalte von anderen Webseiten. Diese liegen ausserhalb unseres Einflussbereiches. Auch wenn sie regelmässig überprüft werden, können wir für die Inhalte dieser weiterführenden Links keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.
Der gesamte Inhalt von justis.ch (Bilder, Videos, Texte, usw.) ist ohne gegenteilige Angaben auf den Seiten urheberrechtlich geschützt.
Wir behalten uns vor, den Inhalt der Webseite und dieser Bestimmungen jederzeit zu ändern.
Datenschutz hat für uns oberste Priorität, weil wir uns dem Vertrauen unserer Versicherten verpflichtet fühlen. Wir behandeln alle persönlichen Daten mit grösstmöglicher Sorgfalt und verwenden sie ausschliesslich zur Erfüllung unserer Dienstleistungen. Dabei halten wir uns an die geltenden Datenschutzgesetze und setzen entsprechende technische und organisatorische Massnahmen um. So stellen wir sicher, dass Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nur so lange gespeichert werden, wie es erforderlich ist. Bei Fragen oder Anliegen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzerklärungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Disclaimers ungültig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen in diesem Disclaimer davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.
Gerichtsstand ist am Sitz der CAP in Wallisellen. Anwendbar ist Schweizer Recht.