In der Schweiz sind Arbeitgeber:innen gesetzlich verpflichtet, jederzeit ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses muss grundsätzlich wohlwollend und wahrheitsgetreu formuliert sein. Wer also ein zu kurzes, ungenaues oder gar fehlerhaftes Zeugnis erhält, kann sachliche Vorbehalte anbringen. Arbeitnehmer:innen sollten sich auch Zwischenzeugnisse ausstellen lassen, um bei einem geplanten Stellenwechsel über die notwendigen Bewerbungsunterlagen zu verfügen.
Die wichtigsten Regeln haben wir in unserem Merkblatt «Arbeitszeugnis» zusammengefasst.
Kein Konto?