In unserem Merkblatt «Strafbefehl» erfahren Sie, was genau ein Strafbefehl ist, was Sie tun können, wenn Sie mit dem Strafbefehl nicht einverstanden sind und welche weiteren Konsequenzen drohen.
In jedem Fall gilt: Erhalten Sie einen Strafbefehl, reagieren Sie sofort und erkundigen Sie sich bei einer Fachperson nach dem besten Vorgehen. Im Zweifel sollten Sie zur Fristwahrung vorsorglich Einsprache erheben.
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