Der Mietvertrag kann nur von beiden Partnern gemeinsam gekündigt werden. Denn beide Mieter haben sich gemeinsam vertraglich verpflichtet und sind somit auch für den Mietzins solidarisch haftbar. Das heisst der Vermieter kann von beiden Partnern den gesamten Mietzins fordern. Bleibt der Mietzins aus, kann er beide Partner betreiben.
Die Partner müssen immer gemeinsam gegen Mietzinserhöhungen vorgehen und können Ihre Rechte nur gemeinsam durchsetzen. Wenn sich das Paar trennt und die Partner sich uneinig sind, etwa betreffend Kündigung, wer ausziehen soll oder anderer Fragen rund um das Mietverhältnis, dann bleibt meist nichts anderes übrig, als der Gang zum Richter, um diese sogenannte einfache Gesellschaft (Art. 530ff OR) auflösen zu lassen.