Ist der Lebenspartner Untermieter zahlt er den Mietzins an den Untervermieter, sprich an seine Partnerin, respektive seinen Partner.
Als Untermieter geniesst er die mietvertraglichen Schutzbestimmungen bei Kündigung und Mietzinserhöhungen. Will heissen, der Untervermieter muss dabei formell korrekt Vorgehen, also beispielsweise die amtlich genehmigten Formulare für die Mietzinserhöhungen und Kündigungen verwenden und die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen einhalten.
Siehe rechtliche Tipps zur Untermiete.