Vielfach hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben einen Anspruch auf 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Für die Leistungspflicht der Taggeldversicherung sind immer die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) massgebend. Es kann auch vereinbart sein, dass eventuell ein höheres Taggeld (auch nur zeitweise) geschuldet ist.