Die Arbeitszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung oder falls anwendbar nach den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Teilweise sind solche GAV je nach Branche für allgemein verbindlich erklärt worden.
Im Arbeitsgesetz gibt es einige Einschränkungen bezüglich Dauer und Tageszeit der Arbeitszeit (Höchstarbeitszeitvorschriften, Nachtarbeitsverbote mit Ausnahmen, Vorgaben bezüglich Pausendauer).
Die Arbeitszeit kann starr festgelegt oder unterschiedlich flexibel ausgestaltet sein (z.B. Gleitzeit).
Arbeitszeit ist per Definition: Die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung der Arbeitgeberin zu halten hat (was unter Umständen somit auch Zuhause sein kann).
Die Anreise zum üblichen Arbeitsplatz (= Arbeitsweg) gilt grundsätzlich nicht als Arbeitszeit. Wenn hingegen nicht am normalen Arbeitsort, sondern ausserhalb, gearbeitet werden muss, gilt auch der Weg dorthin als Arbeitszeit (allerdings nur die zeitliche Differenz zum normalen Arbeitsweg).