Überstunden und Überzeit sind nicht das Gleiche und somit klar voneinander zu unterscheiden. Erstere sind im Obligationenrecht (OR), letztere im Arbeitsgesetz geregelt.
Von Überstunden, respektive Überstundenarbeit ist die Rede, wenn Sie als Arbeitnehmer über die vertraglich festgelegte oder übliche Arbeitszeit hinaus arbeiten.
Als Arbeitnehmer sind Sie zur Überstundenarbeit verpflichtet, wenn diese notwendig ist und Ihnen zugemutet werden kann. Ob sie Ihnen zugemutet werden kann ist abhängig von Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit, beziehungsweise Ihrer persönlichen Verhältnisse.
Der Arbeitgeber kann die Überstunden anordnen oder Sie als Arbeitnehmer erkennen den Bedarf im Interesse des Arbeitgebers selbst. Ist letzteres der Fall sollten Sie die Überstunden aber entsprechend melden.