Geht auf einem Flug Gepäck verloren, ist meistens das Montrealer Übereinkommen anwendbar (je nach Land und Fluggesellschaft, siehe Geltungsbereich am Schluss des Übereinkommens).
Die Fluggesellschaft haftet bei Verlust und Zerstörung bis zu einem Betrag von max. 1131 SZR (= Sonderziehungsrechte, dies entspricht ca. CHF 1'500). Die Fluggesellschaft haftet unabhängig von ihrem Verschulden.
Falls Sie wertvolles Gepäck aufgeben (Wert über CHF 1‘500), müssen Sie die Fluggesellschaft darüber informieren, sonst erhalten Sie bei Verlust oder Beschädigung nicht den vollen Ersatz.