Bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, treffen sich Arbeitgeber und zukünftige Angestellte normalerweise zu einem Bewerbungsgespräch. Heutzutage kann dieses Gespräch - gerade falls der Firmensitz in einer anderen Region liegt - ohne jeglichen Aufwand über Video-Telefonie (z.B. über Skype) abgehalten werden. Falls doch ein Gespräch vor Ort gewünscht wird, können schnell mal Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung entstehen. Da im Gesetz nicht klar geregelt ist, ob der zukünftige Arbeitgeber solche Kosten übernehmen muss, sollten Sie dies bei einem grösseren Betrag schon vorher mit ihm klären. Ohne diese Absprache könnte eine Kostenerstattung kaum mit Erfolg durchgesetzt werden.