Um zu prüfen, ob Sie für einen offenen Posten geeignet sind, kann der zukünftige Arbeitgeber Sie bitten, während einer gewissen Zeit auf Probe zu arbeiten. Rechtlich gesehen entspricht solche Probearbeit einem befristeten Arbeitsvertrag, der automatisch am Ende der vereinbarten Dauer endet. Falls sich die Dauer der Probe auf wenige Stunden oder Tage beschränkt, muss der Arbeitgeber dafür nicht in jedem Fall einen Lohn auszahlen. Klären Sie diese Frage im Zweifelsfall schon im Voraus. Wägen Sie unbedingt ab, ob es sich für Sie lohnt, eine Entschädigung anzusprechen oder ob Sie die Zeit ganz einfach zu Ihrem Bewerbungsaufwand zählen möchten.