Eine unangenehme Situation: Sie haben gerade einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann kommt das langersehnte Angebot für den Traumjob. Was nun? Auch ein bereits abgeschlossener Arbeitsvertrag kann schon vor dem ersten Arbeitstag wieder gekündigt werden. Die Stelle müssten Sie aber trotzdem antreten. Die Gerichtspraxis besagt nämlich, dass die Kündigungsfrist in diesem Fall mit dem Stellenantritt beginnt. Das heisst, Sie müssten die neue Stelle trotz erfolgter Kündigung für die Zeit der Kündigungsfrist antreten. Diese ist in der Regel in der Probezeit verkürzt (z. B. eine Woche).
In der Praxis verzichtet der Arbeitgeber allerdings in einem solchen Fall oft darauf und löst den Vertrag vorzeitig auf. Am Besten Sie suchen so schnell wie möglich das konstruktive Gespräch in welchem Sie Ihre Gründe erläutern. Wahrscheinlich ist es auch in seinem Interesse, dass Sie die Stelle erst gar nicht antreten.