Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag eine Probezeit von einem Monat. Die Probezeit darf höchstens auf drei Monate verlängert werden.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gibt es normalerweise keine Probezeit, es kann aber eine vereinbart werden. Auch in diesem Fall darf die Probezeit nicht länger als drei Monate dauern.