Ferienzeit ist die schönste Zeit. Was aber, wenn die Erholung wegen Krankheit ins Wasser fällt? Verbrachten Sie die meiste Zeit der Ferien mit Fieber im Bett und raubte Ihnen der Genesungsprozess vor allem Kräfte, haben Sie in der Regel Anspruch auf «Nachgewährung der Ferien». Da Sie Ihrem Chef die fehlende Erholung jedoch nachweisen müssen, sollten Sie sich vom Arzt, der Sie im Urlaub behandelt, ein Zeugnis ausstellen lassen (Attest der Ferienunfähigkeit). Bewahren Sie zudem sämtliche Quittungen für Medikamente auf. Nach Ihrer Rückkehr raten wir Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und ihm Arztzeugnis und Quittungen vorzulegen. Im Streitfall könnten Sie beispielsweise im gegenseitigen Einverständnis auch eine unabhängige Zweitmeinung bei einem anderen Arzt einholen.
Bedenken Sie ebenfalls: Arbeits- und Ferienunfähigkeit sind nicht dasselbe. Ein Pianist mit einem gebrochenen Finger kann zwar eine Weile keine Konzerte mehr geben, dennoch kann er sich bestens am Strand erholen.
Lesen Sie dazu auch unseren Rechtstipp: Krank in den Ferien - kann ich Ferien nachholen?