Tipps zur Selbsthilfe: Zeitpunkt der Ferien

Arbeit: Zeitpunkt der Ferien

 

Ferien sind in der Regel im Verlauf des Dienstjahres zu beziehen; mindestens zwei Wochen des Feriensaldos müssen Sie zusammenhängend beziehen.

Grundsätzlich gilt zwar, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, Ihre Ferien zu bestimmen, er muss aber auf Ihre Wünsche, allenfalls Schulferien der Kinder etc., Rücksicht nehmen.

Damit genügend Zeit für die Planung bleibt, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Ferien frühzeitig bestätigen. In der Regel muss ein längerer Urlaub drei Monate im Voraus abgesegnet werden. Falls Ihr Chef die dreimonatige Frist nicht einhält und auch mündliches Nachfragen zu keinem Resultat führt, können Sie ihn schriftlich auf die geltende Frist hinweisen.

Eine Änderung von bereits festgelegten Ferien darf nicht ohne triftigen Grund erfolgen. Darum können Sie in der Regel auf dem ursprünglich festgesetzten Termin beharren. Eine Ausnahme bildet eine dringende betriebliche Notwendigkeit. Falls der Chef diese geltend macht und Sie sogar aus den Ferien zurückbestellt, muss er im Gegenzug die finanziellen Kosten übernehmen.

Lesen Sie dazu auch unseren Rechtstipp: Darf der Arbeitgeber meine Ferien verschieben?