Sie haben das Recht auf eine klare, angemessene sowie vollständige Information über
Auch über die Prognose und finanziellen Aspekte muss Sie Ihr Arzt informieren und aufklären. Zudem können Sie Fragen stellen und weitere Erklärungen verlangen.
Handelt es sich um einen Notfall, d.h. es muss schnell gehandelt werden, um Schlimmeres zu vermeiden, entfällt die Informationspflicht. Sie wird nachgeholt.
Sie haben auch die Möglichkeit, auf Information und Aufklärung zu verzichten, etwa wenn Sie nicht wissen wollen, ob Sie an einer unheilbaren Krankheit leiden. Dann müssen Sie dies ausdrücklich und unmissverständlich erklären und gegebenenfalls schriftlich bestätigen.