Sie als Patient haben das Recht, sich bei den Gesprächen mit dem Arzt begleiten zu lassen. Sie allein entscheiden, wer anwesend sein darf. Sie können von einem nahen Angehörigen, Ihrem Partner oder einem Freund unterstützt werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn schwerwiegende medizinische Gründe, wie zum Beispiel Ansteckungsgefahr, dagegen sprechen.
Zudem entscheiden Sie alleine, wer Sie während eines Spitalaufenthalts besuchen darf.
Wichtig: Im gesamten Sozialversicherungsrecht besteht kein Rechtsanspruch, sich von einer Person anlässlich einer medizinischen Begutachtung begleiten zu lassen. Das heisst, wenn Sie beispielsweise für ein IV-Gutachten einen Arzt besuchen müssen, haben Sie keinen Anspruch darauf, eine Begleitperson mitzunehmen.