Sie haben jederzeit das Recht, ohne Begründung Ihr Patientendossier einzusehen und sich den Inhalt erklären zu lassen. Es muss mindestens 10 Jahre nach Abschluss der letzten Behandlung aufgehoben werden. Zudem können Sie die Herausgabe der Akte verlangen – entweder kostenlos oder zum Selbstkostenpreis (Kosten für Kopien).
Wünschen Sie einen Wechsel der Fachperson/des Arztes, so kann Ihr Dossier Ihnen entweder persönlich ausgehändigt oder direkt dem entsprechenden Arzt zugestellt werden.
Ein Patientendossier umfasst zum einen sachliche Feststellungen wie Ihre Krankengeschichte, Diagnose, den Krankheitsverlauf, sowie Einzelheiten der Behandlung, wie beispielsweise die Medikation, Resultate von Untersuchungen, Ihre Röntgenbilder und auch Gutachten. Daneben können persönliche Notizen einer Fachperson (Notiz- und Merkzettel) enthalten sein. Die Herausgabe dieser persönlichen Notizen darf Ihnen verweigert werden. Der Umstand, dass es sich um handgeschriebene Bemerkungen handelt, bedeutet aber nicht unbedingt, dass eine persönliche Notiz vorliegt.
Auch Informationen, die Dritte betreffen, werden nicht herausgegeben. Ihre Angehörigen dürfen zudem Ihr Dossier nur einsehen, wenn Sie zustimmen oder wenn die Zustimmung der kantonalen Behörde vorliegt.
Unten finden Sie ein Musterschreiben für ein Auskunftsbegehren. Vergessen Sie nicht dieses auf Ihren persönlichen Fall anzupassen. Sollte Ihnen der Arzt oder das Spital keine vollständige Einsicht in Ihr Patientendossier geben, dann verlangen Sie einen begründeten Entscheid. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie ihn gerichtlich überprüfen lassen.