Das Zustellen von Kopien des Patientendossiers ist grundsätzlich kostenlos. Eine Kostenbeteiligung darf der Arzt nur dann verlangen, wenn ihm ein ausserordentlich grosser Aufwand entstanden ist. Dieser Aufwand muss über das blosse Kopieren, Ausdrucken und Versenden hinausgehen. Der Betrag darf maximal 300 Franken betragen. Persönliche Notizen, die der Arzt für sich erstellt hat, müssen nicht herausgeben werden.
Siehe auch Tipps unter Einsicht ins Patientendossier und Erklärung des Inhalts.