Werden Sie ungerechtfertigt betrieben, können Sie Rechtsvorschlag erheben. Machen Sie dies sofort, spätestens aber innert 10 Tagen seit Erhalt des Zahlungsbefehls. Damit ist die Betreibung vorerst blockiert und der Gläubiger muss den Rechtsvorschlag gerichtlich beseitigen lassen (sogenannte Rechtsöffnung).
Verlangt der Gläubiger beim Gericht innert 3 Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls keine Rechtsöffnung, können Sie beim Betreibungsamt ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte stellen. Dazu finden Sie hier eine Vorlage.