Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht geregelt. Das heisst: Er muss im Einzelarbeitsvertrag, im Gesamtarbeitsvertrag oder in den Allgemeinen Anstellungsbedingungen der Firma enthalten sein, damit Sie Anspruch auf ihn haben. Ist dies der Fall, gilt er als fester Lohnbestandteil und muss Ihnen ausbezahlt werden. Er ist weder vom Betriebsergebnis noch von Ihren Leistungen abhängig.
Die Gratifikation ist kein fester Lohnbestandteil, sondern eine sogenannte Sondervergütung zu einem bestimmten Anlass; zum Beispiel zu Weihnachten oder zum Abschluss des Geschäftsjahrs. Sie ist freiwillig und liegt daher im Ermessen des Arbeitgebers. Im Voraus ist sie nicht bezifferbar, da sie der Arbeitgeber aufgrund der Höhe des Betriebsgewinnes oder den Leistungen des Mitarbeiters bestimmt. Aber: Zahlt der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Gratifikation über längere Zeit immer und in der gleichen Höhe aus - ohne ausdrücklich zu betonen, dass er dies aus freien Stücken tut - so verpflichtet er sich, diese auch in den darauffolgenden Jahren zu überweisen. In der Praxis wird von einem längeren Zeitraum ausgegangen, wenn die Gratifikation drei Jahre ohne Unterbruch und in der gleichen Höhe ausbezahlt wurde (siehe Bundesgerichtsentscheid BGE 129 III 278). Die Gratifikation kann auch im Arbeitsvertrag geregelt werden.