Den gesetzlichen Erben kann ein gewisser Teil am Vermögen grundsätzlich nicht entzogen werden (Ausnahme Enterbung). Über den sogenannten Pflichtteil kann der Erblasser somit nicht frei verfügen. Entscheidet sich dieser, seinen gesetzlichen Erben lediglich diesen Pflichtteil zu überlassen, muss er diese Entscheidung nicht begründen.
Die Berechnung des Pflichtteils hängt vom gesetzlichen Erbanspruch ab. Sie müssen den genauen Anteil aber nicht rechnerisch bestimmen. Ausreichend ist die Verfügung, dass einer oder mehrere Ihrer gesetzlichen Erben nur den Pflichtteil erhalten.
Die Details dazu finden Sie auch im untenstehenden Rechtstipp.