Das Zivilgesetzbuch (ZGB) bestimmt, dass sich jedermann verpflichtet, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten.
Je nach Immission könnten noch weitere eidgenössische und kantonale Gesetze fürs Beurteilen Ihres Rechtsproblems entscheidend sein. Deshalb bitten wir Sie uns Ihren Rechtsfall anzumelden. So können wir die Rechtslage und ein mögliches Vorgehen prüfen.