Ärzte haften bei Sorgfaltspflichtverletzungen, nicht aber bei Misserfolg einer Behandlung.
Wenn Sie von einem Behandlungsfehler ausgehen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen:
Unser Tipp: Sichern Sie frühzeitig Beweismittel, indem Sie ein Gedächtnisprotokoll mit allen wichtigen Details über die Behandlung anfertigen und die Namen der Ärzte, des Pflegepersonals und von möglichen Zeugen festhalten.
Weitere Tipps finden Sie auf der Webseite des spo Patientenschutz.