Wenn der Mietzins deutlich höher ist als der vom Vormieter, ohne dass der Vermieter die Wohnung saniert hat, können Sie diesen anfechten.
Ein Anfangsmietzins kann aber auch aus anderen Gründen angefochten werden. Schildern Sie uns Ihre Situation und wir prüfen, ob eine Anfechtung in Ihrem Fall ratsam ist.
Sie können den Anfangsmietzins nur innert 30 Tagen nach Übernahme der Wohnung als missbräuchlich anfechten und dessen Herabsetzung verlangen. Tun Sie dies bei der zuständigen Mietschlichtungsbehörde.