Sinkt der Referenzzinssatz für Hypotheken entweder unter den für Ihren Mietvertrag geltenden Basis-Referenzzinssatz oder seit der letzten Mietzinsveränderung, können Sie an Ihren Vermieter ein Mietzinsherabsetzungsbegehren stellen.
Beantwortet Ihr Vermieter das Mietzinsherabsetzungsbegehren innert 30-tägiger Frist entweder negativ oder gar nicht, können Sie folgendes tun: Sie richten innert weiteren 30 Tagen, nachdem Sie die negative, beziehungsweise gar keine Antwort von Ihrem Vermieter erhalten haben, ein Mietzinsherabsetzungsbegehren an die für Ihren Bezirk / Kanton zuständige Mietschlichtungsstelle. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie von vorne beginnen, also ein neues Mietzinsherabsetzungsbegehren bei Ihrem Vermieter einreichen.