Datenschutz

Zuletzt aktualisiert am 16. Oktober 2023

Sterben 2.0: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Für die Hinterbliebenen kann es nach dem Tod eines nahestehenden Menschen schwierig werden, sich ohne Zugangsdaten um dessen digitales Erbe zu kümmern. Darum sollten wir das Unangenehme schon zu Lebzeiten erledigen und unser digitales Erbe organisieren. JUSTIS hilft Ihnen dabei.

Erhalten wir auf Facebook aus dem Nichts eine Mitteilung, die uns daran erinnert, dass heute eine nahestehende Person Geburtstag feiert, von der wir aber wissen, dass sie kürzlich verstorben ist, schaudert es uns. Womöglich ruft eine solche Nachricht in uns aber auch noch etwas anderes wach: Dass wir es bis heute selbst versäumt haben, unseren digitalen Nachlass aufzugleisen.

Der Zugriff auf Profile und Konten lässt sich noch immer nicht einheitlich und darum auch nicht einfach regeln. Er lässt sich aber immerhin organisieren und für jene vereinfachen, die einmal unseren digitalen Nachlass erben werden. Rechtlich hätten diese Erben mit den nötigen Papieren (Sterbeurkunde, Erbschein) zwar Zugriff auf Konten von E-Mails und sozialen Netzwerken. Einige Anbieter berufen sich jedoch auf den Daten-/Persönlichkeitsschutz oder das Fernmeldegeheimnis, obwohl rechtlich die Persönlichkeit mit dem Tod endet und der Datenschutz grundsätzlich seine Wirkung verliert. 

Hier eine To-Do-List, die Ihnen dabei hilft, Nägel mit Köpfen zu machen, selbst wenn es sich im ersten Moment etwas makaber anfühlt.

  • Erstellen Sie eine Liste all Ihrer Benutzerkonti (E-Mail-Account, Social-Media-Accounts, Onlineplattformen, Business-Netzwerke wie Xing oder LinkedIn, E-Banking, Abos) samt Zugangsdaten. Vergessen Sie nicht, diese Liste regelmässig zu aktualisieren und anzupassen.
  • Hinterlegen Sie die Liste an einem sicheren Ort (Notar, Banksafe, Vertrauensperson). Sie können auch auf einen Online-Passwortmanager wie Securesafe zurückgreifen.
  • Halten Sie Ihren letzten «digitalen» Willen schriftlich fest: Sollen die persönliche Internetseite und Facebook/Instagram weiterbestehen oder wollen Sie, dass Ihre persönlichen Seiten nach Ihrem Tod entfernt oder zu einer Gedenkseite umgewandelt werden? Auf einer Gedenkseite etwa sind noch Interaktionen möglich, etwa um Beileidsbekundungen zu posten. Bei einer Löschung kann das Konto nachträglich nicht wiederhergestellt werden. Sie können Ihren letzten digitalen Willen direkt im Testament oder in einem handschriftlich abgefassten Schreiben äussern. Dieses können Sie ihrer Gemeinde verschlossen zur Aufbewahrung übergeben. (Art. 505 bzw. 498 ZGB).
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die sich im Falle Ihres Todes um Ihren digitalen Nachlass kümmert.

Mittlerweile haben die Anbieter übrigens das Problem erkannt. Sowohl Google wie auch Facebook bieten Ihren Nutzern die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten festzulegen, was mit den Accounts nach dem eigenen Tod geschehen soll. Bei Google geschieht dies mithilfe des Kontoinaktivität-Managers. Bei Facebook können Sie ebenfalls einen Nachlass-Kontakt bestimmen. Nähere Informationen finden Sie auf den verschiedenen Webseiten der jeweiligen Anbieter.

Gepostet am 10. April 2018