Wie jedes Jahr haben wir für Sie eine Liste mit den wichtigsten Gesetzesänderungen erstellt. Von A wie AHV-Nummer als universeller Personenidentifikator bis S wie strengere Regeln für E-Bikes.
Um Personen zu identifizieren, dürfen Behörden neu die AHV-Nummer als universellen Personenidentifikator verwenden. Dadurch sollen die Verwaltungsabläufe vereinfacht und Verwechslungen vermieden werden.
Werden Alimente nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht bezahlt, haben Betroffene schweizweit Anspruch auf Hilfe: Konkret können sie sich an die zuständigen kantonalen Alimentenhilfen wenden, die persönliche Beratung und Unterstützung bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs und beim Inkasso etc. bieten. Diese Stellen dürfen zudem Meldung an die Vorsorge- oder Freizügigkeitsstellen machen. Dadurch soll künftig verhindert werden, dass säumige Unterhaltspflichtige Kapital aus der zweiten Säule abziehen.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) findet einerseits eine Annäherung an das europäische Datenschutzübereinkommen statt, gleichzeitig trägt das nDSG den technologischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte und der Digitalisierung Rechnung. Die wichtigsten Neuerungen betreffen insbesondere schützenswerte Personendaten, eine erweiterte Informationspflicht sowie die Haftpflicht respektive die Strafbestimmungen. Wann das neue Datenschutzgesetz in Kraft tritt, ist noch unklar: Mitte, Ende 2022 oder gar erst 2023?
Ab 1. Juli können Männer Männer und Frauen Frauen heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Mit der Ehe erhalten gleichgeschlechtliche Paare ausserdem weitere Rechte: etwa bei der Einbürgerung, der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Im Ausland geschlossene Ehen, die bis anhin hierzulande als anerkannte Partnerschaften registriert waren, werden per 1.1.2022 automatisch und rückwirkend in eine Ehe umgewandelt. Damit ändert sich auch der Güterstand rückwirkend auf den Zeitpunkt der Eheschliessung.
Trans-Menschen erhalten ab 1. Januar die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch und rasch zu ändern. Eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt genügt. Die Kosten belaufen sich auf 75 Franken.
Wer bis anhin bei einem ausländischen Onlineshop etwas bestellte, wurde häufig auf die Schweizer Webseite umgeleitet, auf welcher die Preise massiv höher waren. Dieses sogenannte Geoblocking wird nun grundsätzlich verboten. Schweizer Konsument:innen profitieren somit von günstigeren ausländischen Preisen. Nur: Einige Onlinehändler liefern nicht in die Schweiz und sind dazu auch nicht verpflichtet. Aufpreise bei Versand und Verzollung sind deshalb weiterhin möglich. Von der neuen Regelung ausgeschlossen sind Glücksspielseiten, Finanzdienstleistungen sowie Streamingdienste wie Netflix.
Am 1. Januar 2022 trat das revidierte konsumentenfreundlichere Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
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Erstmals seit 2008 sinken die Krankenkassenprämien wieder, jedoch nicht in allen Kantonen: In der Ost- und Innerschweiz sowie im Aargau etwa ist die Prämienentwicklung in der Regel steigend.
Krankenzusatzversicherer dürfen Verträge mit Versicherten im Schadenfall nicht mehr kündigen. Diese Regelung entfällt bei Betrug, Anzeigepflichtverletzung und Nichtbezahlung der Prämie.
Die Weiterentwicklung der IV (WEIV) wurde am 1. Januar 2022 rechtsverbindlich: Sie hat zum Ziel, die Eingliederung von IV-Bezüger:innen sowie von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Problemen zielgerichtet zu unterstützen.
Damit bei einer Teilinvalidität ein grösserer Anreiz besteht, die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, führt die IV bei Neurenten ein stufenloses System ein. Im bisherigen Rentensystem mit vier Stufen war es für viele IV-Bezüger:innen nicht attraktiv, einer Arbeit nachzugehen, da sich wegen Schwelleneffekten das Einkommen nicht wirklich erhöhte. Nun erhält die prozentgenaue Erhebung des IV-Grades einen höheren Stellenwert. Und: Für die Rentenhöhe kommt es neu auf jedes Prozent IV-Grad an.
Neuregelung der psychologischen Psychotherapie: Ab 1. Juli werden auch die von selbständigen psychologischen Psychotherapeut:innen erbrachten Leistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt, wenn sie auf Anordnung eines Arztes erfolgen.
Einfach zu behandelnde Geburtsgebrechen werden künftig von der Krankenversicherung übernommen; seltene Krankheiten neu durch die Invalidenversicherung gedeckt. Bei anerkannten Geburtsgebrechen übernimmt die IV bis zum 20. Altersjahr die Kosten für Medikamente. Um Prozesse zu vereinfachen und die fachlichen Kompetenzen zu konzentrieren, wird ausserdem eine IV-Arzneimittelliste erstellt.
Braucht es eine medizinische Begutachtung, müssen sich die Sozialversicherungen mit der versicherten Person auf eine Gutachterin oder einen Gutachter einigen. Benötigt es für ein Gutachten Expert:innen aus mehreren Fachdisziplinen, werden sie nach dem Losprinzip aus der Liste der zugelassenen Gutachtenstellen bestimmt. Zudem müssen von den Untersuchungsgesprächen Tonaufnahmen erstellt werden, die auch der versicherten Person zugänglich sind.
Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen erfährt steuerlich eine administrative Vereinfachung: die bisherige Pauschale wird von 0,8 auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat angehoben. Im Gegenzug entfällt der Abzug für die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg und die Kostenpauschale von maximal 3000 Franken .
Ab 1. April müssen Lenker:innen von E-Bikes auch tagsüber mit Licht fahren.
Gepostet am 4. Januar 2022