Sie haben Ihr Fitnessabo nicht rechtzeitig gekündigt und es hat sich automatisch verlängert? Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und worauf Sie achten müssen.
In vielen Fitnessstudios gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Abos. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit. Das ist laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gängige Praxis – nicht nur bei Fitnessstudios, sondern auch bei Telefon- oder Streaminganbietern.
Das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde 2021 revidiert. Laut Art. 8 UWG können unangemessene Vertragsklauseln (wie automatische Verlängerungen) unter bestimmten Umständen als unlauter beurteilt werden. Der Gesetzestext ist jedoch offen formuliert – jede Vertragsklausel muss im Einzelfall geprüft werden. Eine gerichtliche Überprüfung ist möglich, aber aufwendig.
Einige Anbieter haben aufgrund des Drucks durch Konsumentenschutz und Medien auf automatische Verlängerungen verzichtet. Es lohnt sich also, vor Vertragsabschluss gezielt nach Studios zu suchen, die kundenfreundlichere Bedingungen anbieten.
In Ausnahmefällen können Sie ein Abo auch vorzeitig beenden – zum Beispiel bei:
Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nur, wenn der Vertrag dies vorsieht oder wenn die Umstände aussergewöhnlich sind. Fragen Sie nach einer kulanten Lösung.
Das Bundesgericht hat festgehalten, dass Fitnessabos mietrechtliche Elemente enthalten. Im Mietrecht ist eine Kündigung mit Nachmieter möglich. In der Praxis akzeptieren jedoch viele Studios keine Abo-Übertragungen. Eine klare Rechtsprechung dazu fehlt bisher.
Bei Problemen mit automatischen Verlängerungen oder verweigerter Kündigung helfen:
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Gepostet am 15. April 2025