Die blondgefärbten Strähnchen sind heller als abgemacht, die braune Haarfarbe hat genau DEN Rotstich, den man eben gerade nicht haben wollte oder der Haarschnitt ist nicht so wie gewünscht? Was tun, wenn die Frisur nach dem Coiffeur-Besuch «schrecklich» aussieht? Muss das so hingenommen werden?
Wer nach dem Coiffeur-Besuch unzufrieden ist, muss eine verpatzte Frisur nicht einfach so akzeptieren. Denn rechtlich gehen Kundin und Coiffeur einen Werkvertrag ein. Das heisst, dass der Coiffeur beim Frisieren nicht nur das «Tätigwerden» schuldet, sondern einen konkreten Erfolg (Werk). Dieser ist erst erfüllt, wenn der Coiffeur oder die Coiffeuse das Werk so vollendet, wie es im Vorfeld mit der Kundin oder dem Kunden abgesprochen wurde. Dass Kundin und Coiffeuse vor dem Schneiden, Färben, Frisieren etc. genau abmachen, wie denn die Frisur (Werk) am Schluss aussehen soll, ist somit sehr wichtig. Denn nur so kann die Kundin bei einer verpatzten Frisur einen Mangel, also sozusagen die Abweichung von der abgemachten Frisur, geltend machen.
Sind Ihre gefärbten Haare zu rot oder die Frisur kürzer als abgemacht, dann weicht das Ergebnis von der Abmachung ab. Wichtig ist, dass Sie dies dem Coiffeur rasch mitteilen, spätestens aber, wenn er oder sie Ihnen zum Schluss mit dem Spiegel Ihre Frisur von allen Seiten zeigt. Denn danach wird es schwierig sein, einen sogenannten «Mangel» geltend zu machen, denn genehmigte Mängel können später nicht mehr gerügt werden. Ausser beispielsweise, wenn Sie erst zu Hause im Tageslicht erkennen, dass die Haarfarbe nicht dem Abgemachten entspricht. Dann müssten Sie dies Ihrem Coiffeur sobald Sie es merken mitteilen.
In den meisten Fällen wird er oder sie von sich aus eine Nachbesserung vorschlagen, ansonsten können Sie sie aber auch verlangen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie eine Preisreduktion verlangen (Minderung), beispielsweise wenn der Haarschnitt in Ordnung ist, aber die Farbe der Tönung nicht der Abmachung entspricht. Ist Ihre Frisur gar unzumutbar, entspricht also komplett nicht dem, was Sie im Vorfeld abgemacht haben, dann hat Ihr Coiffeur den Vertrag (Erfolg) nicht erfüllt und Sie schulden ihm auch kein Geld. Benötigen Sie für Ihre «beschädigten» Haare eine Nachbehandlung, dann müsste Ihr Coiffeur die zusätzlichen Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, tragen (Schadenersatz).
Weigert er oder sie sich diese zu übernehmen, können Sie ein Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter einleiten. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.
Wir empfehlen Ihnen deshalb das Gespräch mit Ihrem Coiffeur zu suchen und gemeinsam mit ihm eine Lösung zu finden. Oftmals hilft bereits eine Nachbesserung, um den Kunden oder die Kundin doch noch zufrieden zu stellen.
Gepostet am 28. April 2017