Ich bin von meinem Mann geschieden und lebe mit den Kindern in unserem gemeinsamen Haus. Laut Scheidungskonvention kann ich bis zu deren Volljährigkeit darin wohnen bleiben. Danach muss das Haus verkauft und der Kaufpreis zwischen mir und meinem Ex-Mann aufgeteilt werden. Wenn ich das Haus für mich beanspruche, muss ich meinem Ex-Mann die Hälfte des Kaufpreises bezahlen. Es stehen nun aber Renovationsarbeiten in der Höhe von 3'600 Franken an. Muss mein Ex-Mann die Hälfte der Kosten tragen?
In Ihrem Fall besteht eine hälftige Kostentragungspflicht bis zum Verkauf des gemeinsamen Hauses, da Ihr Ex-Mann und Sie das Haus je zur Hälfte besitzen. Wenn Sie nun die gesamten Kosten für die Renovation übernehmen, können Sie die Hälfte, die von ihrem Ex-Mann zu bezahlen ist, von ihm verlangen. Falls Sie den Betrag nicht vollumfänglich bezahlen und sich Ihr Ex-Mann auch nicht an den Kosten beteiligt, sind Sie dem Risiko ausgesetzt, dass das Bauunternehmen, das Ihr Haus renoviert, den Kostenanteil Ihres Ex-Mannes von Ihnen verlangt (wozu es auch berechtigt ist).
Gepostet am 29. September 2016