Familie

Zuletzt aktualisiert am 16. September 2024

Ihr «letzter Wille»: Enterbung

Enterbung, ein Rechtsbegriff mit weitreichenden Folgen, bedeutet, bestimmten Personen das gesetzliche Erbrecht zu entziehen. Die Gründe für eine Enterbung können vielfältig sein, z. B. schwere Verfehlungen oder persönliche Differenzen. Dieser Rechtstipp wirft einen Blick auf die Bedeutung, die rechtlichen Aspekte und die möglichen Konflikte im Zusammenhang mit der Enterbung, die in vielen Gesellschaften ein komplexes und emotionsgeladenes Thema darstellt.

Sie können ihren Erb:innen den Pflichtteil entziehen, wenn er:sie eine schwere Straftat gegen Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person oder aber eine schwere Verletzung der familienrechtlichen Pflichten begangen hat. Der Grund für die Enterbung muss in der Verfügung angegeben und begründet werden. Der Anteil der enterbten Person wird unter den gesetzlichen Erb:innen aufgeteilt. Die Erbfolge ist so, als ob die enterbte Person nicht gelebt hätte. Hat die enterbte Person jedoch Nachkommen, so treten diese an ihre Stelle. Für eine Enterbung reicht es nicht aus, dass Sie von Ihrem Kind tief enttäuscht oder sehr verärgert sind.

Präventive Enterbung möglich: Wenn gegen Erb:innen Verlustscheine bestehen, Sie aber Ihr Vermögen vor dessen:deren Gläubiger:innen schützen möchten, können Sie ihnen die Hälfte des Pflichtteils entziehen und direkt den Enkel:innen zu gleichen Teilen zuwenden. Beachten Sie, dass auch diese Art der Enterbung von der betroffenen Person angefochten werden kann, wenn keine Verlustscheine mehr bestehen oder diese weniger als einen Viertel des Erbteils ausmachen.

Ficht der:die Enterbte die Verfügung an und kommt mit der Klage durch, so erhält er:sie nur den Pflichtteil. War der:die Erblasser:in in einem offenbaren Irrtum, so erhält der:die Enterbte den gesetzlichen Erbteil.

Gepostet am 16. Oktober 2023