Mein Ex-Freund hat mich öfters eingeladen und mit Geschenken überrascht. Nach unserer Trennung verlangt er diese Ausgaben von mir plötzlich zurück und droht mir mit Betreibung. Hat er das Recht dazu?
Als Ihr Ex-Freund Sie einlud und mit Geschenken überraschte, hat er dies freiwillig gemacht. Er kann die Ausgaben, die er dafür gemacht hat, nach Beendigung der Beziehung nicht einfach wieder zurückfordern.
Der Fall würde teilweise anders liegen, wenn Sie verlobt gewesen wären oder wenn eine Geschenksrückgabe bzw. ein finanzieller Ausgleich bei Beziehungsende zwischen Ihnen und Ihrem Freund schriftlich vereinbart wurde. Nach Aufhebung der Verlobung können spezifische Verlobungsgeschenke wie z. B. der Verlobungsring, nicht aber gewöhnliche Gelegenheitsgeschenke, auf dem Rechtsweg zurückverlangt werden.
Für Geldforderungen kann Ihr Ex-Freund eine Betreibung einleiten. Den Zahlungsbefehl können Sie aber wiederum mit einem Rechtsvorschlag stoppen. Der nächste mögliche Schritt von seiner Seite aus wäre eine Klage gegen Sie. In diesem Falle müsste er dann jedoch beweisen, dass die Rückgabe der Geschenke oder die finanzielle Abgeltung zwischen Ihnen abgemacht war. Da dies nicht möglich ist, müssen Sie auch nichts befürchten.
Gepostet am 7. Dezember 2016